Krankenhausreinigung: Anforderungen in Ausschreibungen

In Deutschland gab es 2025 genau 1.807 Krankenhäuser mit zusammen rund 469.000 Betten (Destatis, Eckzahlen der Krankenhäuser). Jedes davon muss täglich gereinigt werden, und viele vergeben diese Leistung per Ausschreibung. Wer dort mitbieten will, merkt schnell: Ein gutes Angebot aus der Büroreinigung reicht nicht. Kliniken prüfen Hygiene, Personal und Konzept strenger als fast jeder andere Auftraggeber. Dieser Leitfaden zeigt, welche Anforderungen in den Unterlagen stehen, wie du sie erfüllst und wie du ein Klinikobjekt kalkulierst, ohne dich zu verrechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- →Kliniken leiten ihre Anforderungen aus § 23 Infektionsschutzgesetz, der Empfehlung der KRINKO zur Flächenhygiene von 2022 und der DIN 13063 ab
- →Vergleichbare Referenzen aus medizinischen Einrichtungen sind oft das härteste Eignungskriterium, noch vor Umsatz und Zertifikaten
- →Den Zuschlag entscheiden meist Hygiene-, Schulungs- und Personalkonzept mit, nicht nur der Preis
- →Die Kalkulation startet bei 15,00 €/h Tariflohn plus rund 29 % Zusatzkosten, bei deutlich geringerer Flächenleistung als im Büro
- →Der realistische Weg führt über Praxen, MVZ und Pflegeeinrichtungen zu den ersten Klinikreferenzen
Wie groß ist der Klinikmarkt?
Der Markt ist groß und gleichzeitig konzentriert. Von den 1.807 Krankenhäusern des Jahres 2025 waren laut Statistischem Bundesamt 529 in öffentlicher, 549 in freigemeinnütziger und 729 in privater Trägerschaft. Diese Aufteilung ist für dich wichtiger, als sie auf den ersten Blick wirkt, denn sie bestimmt, nach welchen Regeln vergeben wird.
Öffentliche Häuser sind in aller Regel öffentliche Auftraggeber. Sie vergeben nach Vergaberecht, oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit und mit festen Fristen. Freigemeinnützige und private Träger schreiben häufig ebenfalls aus, folgen dabei aber eigenen Einkaufsregeln. Fachlich stellen sie trotzdem ähnliche Anforderungen, weil die Hygienevorgaben für alle Kliniken gleich gelten. Wie öffentliche Verfahren grundsätzlich ablaufen, erklärt unser Leitfaden zu öffentlichen Aufträgen in der Reinigung.
Hinzu kommt ein Trend, den viele unterschätzen: Verbünde und Klinikketten bündeln ihren Einkauf. Statt eines einzelnen Hauses wird dann ein ganzes Paket aus mehreren Standorten ausgeschrieben. Für kleinere Betriebe ist das zunächst eine Hürde. Weil solche Pakete aber oft in Lose geteilt werden, etwa nach Standort oder Leistungsart, entstehen gleichzeitig Chancen für Spezialisten, die nur einen Teil übernehmen wollen.
Welche Regeln für Kliniken gelten
Den Rahmen setzt § 23 Infektionsschutzgesetz. Er verpflichtet die Leitung eines Krankenhauses, alle nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen gegen Krankenhausinfektionen zu treffen. Entscheidend ist ein Satz darin: Die Einhaltung dieses Standes wird vermutet, wenn die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beachtet werden. Genau deshalb landen diese Empfehlungen fast wörtlich in den Ausschreibungsunterlagen.
Für die Reinigung ist vor allem die KRINKO-Empfehlung zur Flächenhygiene aus dem Jahr 2022 maßgeblich. Sie ordnet die Bereiche einer Einrichtung nach ihrem Infektionsrisiko ein und unterscheidet patientennahe, häufig berührte Flächen von patientenfernen. Daraus ergibt sich, wo gereinigt, wo desinfiziert und wo desinfizierend gereinigt wird. Für dich heißt das: Ein Reinigungsplan für die Intensivstation sieht grundlegend anders aus als der für den Verwaltungstrakt, auch wenn beide im selben Leistungsverzeichnis stehen.
Die dritte Säule ist die DIN 13063, die im September 2021 erschienen ist. Sie beschreibt Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, und zwar für beide Seiten: den Dienstleister und den Auftraggeber. Rechtlich verpflichtend ist sie nicht, Normen bleiben freiwillig. Sie gilt aber als anerkannte Regel der Technik und wird dadurch zur Messlatte, sobald eine Klinik sie in die Vergabeunterlagen schreibt. Dazu kommen die Hygieneverordnungen der Bundesländer, die Hygienepläne des einzelnen Hauses und der Arbeitsschutz für dein Personal, etwa die TRBA 250 für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Eignung: diese Nachweise zählen
Bevor dein Preis überhaupt angeschaut wird, prüft die Klinik deine Eignung. Bei öffentlichen Häusern ist das ein formaler Schritt mit klaren Mindestanforderungen. Wer eine davon verfehlt, fliegt raus, egal wie gut das Konzept ist. Aus den Verfahren, die wir mit Betrieben durchgehen, tauchen fast immer dieselben Nachweise auf:
- Vergleichbare Referenzen. Meist zwei bis drei Aufträge aus Krankenhäusern oder medizinischen Einrichtungen aus den letzten Jahren, mit Ansprechpartner, Volumen und Leistungsumfang. Das ist in der Praxis die größte Hürde für Neueinsteiger.
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Umsatzangaben der letzten Geschäftsjahre, teilweise ein Mindestumsatz im vergleichbaren Leistungsbereich, dazu die Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme.
- Personal und Qualifikation. Anzahl der Beschäftigten, eine qualifizierte Objektleitung und eine verantwortliche Person für die Hygienesicherung auf Dienstleisterseite, wie sie auch die DIN 13063 vorsieht.
- Schulungsnachweise. Ein Konzept für die Einarbeitung und regelmäßige Hygieneschulung der Reinigungskräfte, das dokumentiert wird.
- Qualitätsmanagement. Ein zertifiziertes System ist nicht immer Pflicht, verschafft aber oft Punkte. Mehr dazu im Beitrag zur ISO 9001 in der Gebäudereinigung.
- Eigenerklärungen. Tariftreue, Mindestlohn, Arbeitsschutz, keine Ausschlussgründe und je nach Bundesland weitere Formulare.
Unser Rat: Leg dir eine Nachweismappe an, bevor das erste passende Verfahren erscheint. Die Fristen sind knapp, und nichts ist ärgerlicher, als ein gutes Objekt wegen einer fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlieren. Wie du Unterlagen grundsätzlich strukturierst, steht im Leitfaden Ausschreibungen in der Gebäudereinigung gewinnen.
Das Hygienekonzept entscheidet
In Klinikverfahren ist der Preis selten das einzige Zuschlagskriterium. Das Vergaberecht erlaubt ausdrücklich, neben dem Preis auch qualitative Kriterien zu gewichten (§ 58 VgV), und Krankenhäuser machen davon regen Gebrauch. Die Konzepte, die du einreichst, werden bewertet und mit Punkten versehen. Hier gewinnt, wer konkret wird. Allgemeine Sätze wie „Wir legen großen Wert auf Hygiene" bringen keine Punkte.
Was gehört hinein? Ein belastbares Konzept beantwortet die Fragen, die sich die Hygienefachkraft der Klinik beim Lesen stellt:
- Reinigungs- und Desinfektionsablauf je Bereich. Welche Flächen werden in welchem Bereich wie oft gereinigt oder desinfiziert, in welcher Reihenfolge, mit welchem Verfahren?
- Material und Aufbereitung. Farbsystem für Tücher, Wechsel pro Zimmer, Aufbereitung der Mopps, gelistete Desinfektionsmittel und korrekte Einwirkzeiten.
- Sonderfälle. Isolierzimmer, Schlussdesinfektion nach Entlassung, Vorgehen bei einem Ausbruchsgeschehen und kurzfristige Anforderungen aus dem OP oder der Notaufnahme.
- Personaleinsatz und Vertretung. Wie viele Kräfte zu welcher Zeit, wer vertritt bei Krankheit, wie wird eingearbeitet und wie stellt ihr Deutschkenntnisse für Hygienevorgaben sicher?
- Qualitätskontrolle. Wer kontrolliert wie oft, wie wird dokumentiert und wie fließen Ergebnisse in Schulungen zurück? Die Grundlagen dafür erklärt der Beitrag zur Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung.
- Kommunikation. Feste Ansprechpartner, Abstimmung mit der Krankenhaushygiene und den Stationsleitungen, Eskalationswege bei Reklamationen.
Ein Detail, das oft Punkte kostet: Konzepte, die erkennbar für ein anderes Objekt geschrieben wurden. Wer die Stationen, Bettenzahlen und Besonderheiten aus dem Leistungsverzeichnis aufgreift, zeigt, dass er das Haus verstanden hat. Plane dafür echte Arbeitszeit ein, bei größeren Verfahren eher Tage als Stunden.
Hilfreich ist, wenn Kontrollen, Einsatzzeiten und Fotos je Objekt nicht in fünf verschiedenen Ordnern liegen. In Agency-Flow, unserem CRM für Reinigungsfirmen, hängen Objekt, Vorher-Nachher-Fotos, Zeiterfassung und Mitarbeiterrollen zusammen. Das macht die Dokumentation, die Kliniken im laufenden Vertrag erwarten, deutlich einfacher.
Kalkulation im Klinikobjekt
Die Kostenbasis ist dieselbe wie überall im Gebäudereiniger-Handwerk: Der Tariflohn in Lohngruppe 1 liegt 2026 bei 15,00 € je Stunde (BIV), also über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €. Mit Personalzusatzkosten von rund 29 % in der Größenordnung, die das Statistische Bundesamt ausweist, kostet dich eine Stunde rund 19,35 €. Der Unterschied zur Büroreinigung liegt nicht im Stundenpreis, sondern darin, wie viel in dieser Stunde geschafft wird.
Im Patientenzimmer schaffen deine Kräfte je Stunde erheblich weniger Fläche als im Großraumbüro. Desinfizierende Reinigung braucht Sorgfalt und Einwirkzeit, Tücher werden häufig gewechselt, Patienten und Pflege sind im Raum, Isolierzimmer verlangen Schutzkleidung. Wer Leistungswerte aus der Unterhaltsreinigung von Büros überträgt, unterschätzt den Stundenbedarf massiv. Leite die Werte deshalb Bereich für Bereich her und plane Puffer für Sonderreinigungen ein.
Auf der Kostenseite kommen Positionen dazu, die im Büro fehlen: Einsätze an Wochenenden und Feiertagen mit tariflichen Zuschlägen, bezahlte Schulungszeiten, eine Objektleitung vor Ort, Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und die Aufbereitung von Textilien. Und denk an die Übernahme: Wechselt ein bestehendes Reinigungsteam zu dir, kann ein Betriebsübergang vorliegen. Was das für Personal und Kalkulation bedeutet, zeigt der Beitrag zum Betriebsübergang nach § 613a.
Unterbieten ist übrigens keine Strategie. Erscheint ein Angebot ungewöhnlich niedrig, muss der Auftraggeber nachfragen und darf es ablehnen, wenn die Aufklärung nicht überzeugt (§ 60 VgV). Die Grundlagen für einen sauberen Satz findest du im Leitfaden Stundensatz in der Gebäudereinigung kalkulieren.

Häufige Gründe für den Ausschluss
Die meisten Angebote scheitern nicht an der Reinigungsqualität, sondern an Formalien und Unschärfen. Das ist bitter, weil es vermeidbar ist. Aus unserer Erfahrung mit Betrieben, die sich an Klinikverfahren wagen, sind es immer wieder dieselben Punkte:
- Fehlende oder veraltete Unterlagen. Eine abgelaufene Bescheinigung, eine vergessene Unterschrift, ein nicht ausgefülltes Formblatt.
- Referenzen, die nicht vergleichbar sind. Drei Bürogebäude ersetzen keine medizinische Einrichtung, auch wenn sie groß sind.
- Konzepte ohne Bezug zum Objekt. Textbausteine ohne Stationen, ohne Bereiche, ohne konkrete Abläufe.
- Nicht gestellte Bieterfragen. Unklarheiten im Leistungsverzeichnis werden stillschweigend interpretiert, statt sie innerhalb der Frist zu klären.
- Preise, die sich nicht erklären lassen. Wer unter den Lohnvollkosten landet, muss das begründen können und scheitert meist daran.
Gerade die Bieterfragen lohnen sich. Sie zeigen der Klinik, dass du das Leistungsverzeichnis gelesen hast, und du vermeidest Kalkulationsfehler. Wie ein belastbares Verzeichnis aufgebaut ist, erklärt der Beitrag zum Leistungsverzeichnis in der Reinigung.
Einstieg über kleinere Einrichtungen
Solltest du dich direkt auf ein ganzes Krankenhaus bewerben? Meistens nicht. Ohne Klinikreferenz, ohne Vertretungsreserve für den Betrieb rund um die Uhr und ohne erfahrene Objektleitung ist das Risiko hoch, und zwar nicht nur im Verfahren, sondern vor allem danach. Ein Klinikvertrag, der im dritten Monat kippt, schadet dem Ruf mehr, als ein verlorenes Verfahren je könnte.
Der tragfähigere Weg führt über kleinere medizinische Einrichtungen: Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Dialysezentren, Pflegeeinrichtungen und Reha-Kliniken. Dort gelten verwandte Hygieneanforderungen, die Objekte sind überschaubar, und du baust genau die Referenzen und Routinen auf, die Kliniken später sehen wollen. Parallel lohnt der Blick auf einzelne Lose großer Verfahren, etwa Verwaltungsbereiche, Glasreinigung oder Außenanlagen. Welche Rolle eine starke Objektleitung dabei spielt, merkst du spätestens beim ersten großen Objekt.
Und die Direktkunden? Praxen und MVZ vergeben selten per förmlicher Ausschreibung. Sie suchen online, fragen Kollegen und entscheiden nach Vertrauen. Genau dort entsteht der Auftragsfluss, der dich unabhängig von Verfahren macht. Wie du diese Kunden gezielt ansprichst, zeigt der Beitrag Gewerbekunden für die Reinigung gewinnen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Nachweise verlangen Krankenhäuser in Reinigungsausschreibungen?
Üblich sind vergleichbare Referenzen aus Kliniken oder medizinischen Einrichtungen, Angaben zu Umsatz und Personal, ein Nachweis der Betriebshaftpflicht sowie ein Schulungskonzept für Krankenhaushygiene. Dazu kommen häufig ein Qualitätsmanagement, eine benannte Verantwortliche für die Hygienesicherung und Eigenerklärungen zu Tariftreue und Arbeitsschutz.
Ist die DIN 13063 für Reinigungsfirmen verpflichtend?
Nein, Normen sind grundsätzlich freiwillig. Die DIN 13063 von 2021 beschreibt aber anerkannte Regeln der Technik für die Krankenhausreinigung und kann Grundlage von Verträgen und Vergabeverfahren werden. Nennt eine Klinik sie in den Unterlagen, wird sie für dieses Verfahren faktisch zur Anforderung, an der dein Konzept gemessen wird.
Welche Rolle spielt die Empfehlung der KRINKO für Reinigungsfirmen?
Nach § 23 Infektionsschutzgesetz wird vermutet, dass eine Klinik den Stand der Wissenschaft einhält, wenn sie die Empfehlungen der KRINKO beachtet. Deshalb übertragen Krankenhäuser die Vorgaben der Empfehlung zur Flächenhygiene von 2022 in ihre Leistungsverzeichnisse und erwarten, dass der Dienstleister sie im Alltag umsetzt.
Kann ein kleiner Reinigungsbetrieb eine Krankenhausreinigung übernehmen?
Ein komplettes Krankenhaus ist für kleine Betriebe meist zu groß, weil Vertretung rund um die Uhr, Objektleitung und Referenzen fehlen. Realistisch ist der Einstieg über Arztpraxen, MVZ, Pflegeeinrichtungen oder einzelne Lose wie Verwaltungsbereiche und Glasreinigung. Daraus entstehen die Referenzen für das nächste, größere Verfahren.
Warum ist Krankenhausreinigung teurer als Büroreinigung?
Weil pro Stunde weniger Fläche geschafft wird. Desinfizierende Reinigung, Isolierzimmer, Einwirkzeiten und laufender Klinikbetrieb senken die Leistung je Stunde deutlich. Hinzu kommen Schulungszeiten, Einsätze an Wochenenden und Feiertagen, eine Objektleitung vor Ort und Desinfektionsmittel. Die Lohnvollkosten je Stunde bleiben dabei gleich hoch.
Fazit: Hygiene ist dein Verkaufsargument
Krankenhausreinigung ist anspruchsvoll, aber kein verschlossener Markt. Wer die drei Säulen kennt, also Infektionsschutzgesetz, die Empfehlung der KRINKO und die DIN 13063, seine Nachweise griffbereit hat und Konzepte für das konkrete Haus schreibt, ist vielen Mitbewerbern voraus. Die Kalkulation muss dabei die geringere Flächenleistung ehrlich abbilden, sonst wird aus dem Prestigeobjekt ein Dauerverlust.
Bis die erste Klinikreferenz steht, braucht dein Betrieb einen Kanal, der schneller trägt. Genau daran arbeitet Reinigungsmarketing: planbare Direktkunden aus deiner Region, etwa Praxen, MVZ und Gewerbeobjekte, exklusiv und ohne Preiskampf. Was das konkret heißt, steht auf der Seite Leistungen.
Medizinische Direktkunden statt nur Ausschreibungen
Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir dir, wie du Praxen, MVZ und Gewerbeobjekte in deiner Region gezielt gewinnst und so die Referenzen aufbaust, mit denen du später auch Klinikverfahren bestehst.
Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr · Ansprechpartner: Dusan Andric, Leitung Beratung & Vertrieb