Zurück zum RatgeberKalkulation

Stundensatz in der Gebäudereinigung kalkulieren

14. Juli 2026Gennadios Tsachidis11 Min. Lesezeit
Taschenrechner und Stift auf einer Kalkulationstabelle – Stundensatz in der Gebäudereinigung kalkulieren
Bild: Pexels – die richtige Stundensatz-Kalkulation entscheidet über die Marge

Ab 2026 liegt der Branchenmindestlohn in der Unterhaltsreinigung bei 15,00 €/h (BIV). Wer diesen Lohn eins zu eins weiterberechnet, macht garantiert Verlust – denn zwischen dem Lohn, den deine Reinigungskraft bekommt, und dem Satz, den du dem Kunden berechnen musst, liegen Welten. Diese Anleitung zeigt dir Schritt für Schritt, wie du aus 15,00 € Lohn einen kostendeckenden Stundenverrechnungssatz von rund 25 €/h machst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tariflohn 2026: 15,00 €/h in Lohngruppe 1, 18,40 €/h in Lohngruppe 6 – allgemeinverbindlich für alle Betriebe
  • Auf den Bruttolohn kommen laut Destatis rund 29 % Personalzusatzkosten – Sozialabgaben plus bezahlte Ausfallzeiten
  • Kalkuliert wird nur mit den verrechenbaren Stunden, nicht mit den vollen Sollstunden – das ist der häufigste Fehler
  • Aus 15,00 € Lohn wird über Zusatzkosten, Overhead und Gewinn ein Mindest-Verrechnungssatz von etwa 25 €/h netto
  • Der Verrechnungssatz ist die Basis jeder Objekt- und Quadratmeter-Kalkulation – nie umgekehrt

Wie kalkuliere ich den Stundensatz in der Gebäudereinigung?

Der Stundenverrechnungssatz entsteht in einer klaren Kette: Bruttolohn → plus Personalzusatzkosten → geteilt durch die verrechenbaren Stunden → plus Gemeinkosten → plus Wagnis und Gewinn. Die Grundformel der Handwerkskammern lautet: Verrechnungssatz = (Personalkosten + Gemeinkosten + Gewinn) geteilt durch produktive Stunden (HWK Konstanz).

Der Denkfehler vieler Einsteiger: Sie sehen 15,00 € Lohn und schlagen „ein paar Euro" drauf. In Wahrheit kostet dich diese Arbeitsstunde als Arbeitgeber deutlich mehr als 15,00 €, und du kannst längst nicht jede bezahlte Stunde beim Kunden abrechnen. Genau diese zwei Lücken – Zusatzkosten und unproduktive Zeit – schließt eine saubere Kalkulation. Gehen wir sie der Reihe nach durch.

Reinigungskraft wischt eine Arbeitsfläche – jede Arbeitsstunde muss über den Verrechnungssatz kostendeckend abgerechnet werden
Bild: Pexels – jede Vor-Ort-Stunde muss die vollen Kosten und einen Gewinn tragen

Schritt 1: Vom Bruttolohn zu den echten Personalkosten

Der Bruttolohn ist nur die Spitze deiner Personalkosten. Obendrauf kommen die Arbeitgeber-Sozialabgaben – Renten- (9,3 %), Kranken- (7,3 % plus Zusatzbeitrag), Pflege- (1,8 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) sowie Umlagen – zusammen rund 21 % des Bruttolohns. Doch damit ist es nicht getan: Du zahlst auch Urlaub, Feiertage und Krankheitstage, an denen niemand Umsatz bringt.

Deshalb ist die belastbarste neutrale Kennzahl die der amtlichen Statistik: Laut Statistischem Bundesamt betragen die gesamten Personalzusatzkosten rund 29 € je 100 € Bruttoverdienst (Destatis). Auf 15,00 € Lohn gerechnet sind das rund 4,35 € zusätzlich – deine reine Personalkosten-Basis liegt damit bei etwa 19,35 €/h, bevor überhaupt ein einziger Euro Gemeinkosten oder Gewinn eingerechnet ist.

Vom Tariflohn zum VerrechnungssatzVom Tariflohn zum Verrechnungssatz (2026, LG1)15,00 €Bruttolohn 15,00 €+ Personalzusatzkosten ~29 % (4,35 €)+ Gemeinkosten & unproduktive Zeit (~4,15 €)+ Wagnis & Gewinn (~2,00 €) = ~25,50 €/h
Herleitung Reinigungsmarketing 2026 auf Basis Tariflohn (BIV) und Personalzusatzkosten (Destatis)

Schritt 2: Nur die verrechenbaren Stunden zählen

Jetzt kommt der Hebel, an dem die meisten Kalkulationen scheitern. Eine Vollzeitkraft ist nicht 365 Tage im Einsatz. Nach Abzug von Wochenenden bleiben rund 261 Arbeitstage, nach Urlaub, Feiertagen und Krankheit etwa 214 Anwesenheitstage – bei 8 Stunden also rund 1.712 Anwesenheitsstunden pro Jahr (HWK Konstanz).

Und selbst diese Anwesenheitsstunden sind nicht alle abrechenbar. Fahrten zwischen Objekten, Rüst- und Materialzeiten, Besichtigungen und Büroarbeit sind bezahlt, aber nicht verrechenbar. Realistisch bleiben je nach Betrieb rund 1.250–1.600 verrechenbare Stunden. Wer stattdessen mit den 173 Sollstunden pro Monat rechnet, verteilt seine Kosten auf zu viele Stunden – und landet automatisch unter den echten Kosten. Deine Fixkosten und dein Gewinn müssen auf die verrechenbaren Stunden umgelegt werden, nicht auf die bezahlten.

Schritt 3: Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn aufschlagen

Auf die Personalkosten kommen deine Gemeinkosten – alles, was der Betrieb kostet, ohne direkt beim Kunden zu stehen: Fahrzeug und Sprit, Maschinen und Material, Versicherungen, Buchhaltung, Telefon, Werbung und dein eigener Unternehmerlohn. Branchenüblich schlagen Gemeinkosten mit rund 12–18 % zu Buche. Und weil kein Betrieb ohne Puffer und Ziel arbeiten sollte, kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn von etwa 5–10 % obendrauf.

Als grobe, aber praktische Faustregel hat sich ein Aufschlag von rund 70 % auf den Branchenmindestlohn etabliert: 15,00 € × 1,70 ≈ 25,50 €/h. Das ist kein Zufallswert, sondern deckt sich mit der detaillierten Rechnung oben – ein Mindest-Verrechnungssatz, unter den du nicht gehen solltest, ohne bewusst Verlust in Kauf zu nehmen.

Rechenbeispiel: 15,00 € Lohn werden zu 25 € Verrechnungssatz

Setzen wir die Bausteine zusammen. So wird aus dem Tariflohn ein Preis, mit dem dein Betrieb tatsächlich verdient:

  1. Bruttolohn (LG1, 2026): 15,00 €/h
  2. + Personalzusatzkosten ~29 % (Destatis): ≈ 19,35 €/h
  3. + Gemeinkosten & unproduktive Zeit (~15 %): ≈ 23,50 €/h
  4. + Wagnis & Gewinn (~8 %): ≈ 25,50 €/h netto

Das ist deine kostendeckende Untergrenze für die Unterhaltsreinigung. Am Markt bewegen sich viele Betriebe zwischen 25 und 35 €/h netto – der genaue Satz hängt von Region, Objektgröße und Leistungsumfang ab. Diese Marktspanne ist eine Orientierung, keine amtliche Statistik; die harte, belegbare Zahl ist die Untergrenze aus deiner eigenen Kalkulation. Aus diesem Stundensatz leitest du anschließend den Preis pro Quadratmeter ab – wie das genau geht, zeigt unser Leitfaden zu den Gebäudereinigung Preisen pro m².

Agency-Flow · Das CRM für Reinigungsfirmen

Der Auftrag läuft seit Monaten – und du weißt nicht, ob er sich noch rechnet.

Kalkuliert hast du mit 25 €/h. Doch dann kamen der Tariflohn-Sprung auf 15,00 €, längere Fahrten und mehr Krankheitstage. Ohne erfasste Ist-Zeiten merkst du erst beim Jahresabschluss, dass die schöne Marge längst weg ist – Objekt für Objekt, unbemerkt.

  • Zeiterfassung pro Objekt zeigt dir die echten Stunden – du siehst sofort, ob dein Verrechnungssatz noch aufgeht.
  • Kalkulierte gegen tatsächliche Stunden pro Auftrag – Verlustbringer fallen auf, bevor sie das Jahr kosten.
  • Steigt der Tariflohn, siehst du auf einen Blick, welche Objekte eine Preisanpassung brauchen.
Agency-Flow ansehenSpeziell für Reinigungs- & Gebäudedienstleister gebaut

Die drei häufigsten Kalkulationsfehler

In den Betrieben, die wir begleiten, wiederholen sich dieselben drei Fehler – und jeder einzelne kostet Marge, ohne dass es sofort auffällt.

  • Mit dem Nettolohn rechnen: Der Bruttolohn plus 29 % Zusatzkosten ist die Basis – nicht das, was auf dem Lohnzettel als Auszahlung steht.
  • Mit Sollstunden statt verrechenbaren Stunden rechnen: Wer Fixkosten auf 173 Monatsstunden verteilt statt auf die tatsächlich abrechenbaren, unterkalkuliert automatisch.
  • Den Unternehmerlohn und Gewinn vergessen: Ein Betrieb ohne eingerechneten Gewinn finanziert das Wachstum aus der Substanz – und steht bei der nächsten Tariferhöhung ohne Puffer da.

Häufig gestellte Fragen

Wie kalkuliere ich den Stundensatz in der Gebäudereinigung?

Du startest beim Bruttolohn (Tariflohn LG1 2026: 15,00 €/h), addierst rund 29 % Personalzusatzkosten laut Destatis, teilst durch die tatsächlich verrechenbaren Stunden und schlägst Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn auf. So entsteht aus 15,00 € Lohn ein kostendeckender Verrechnungssatz von etwa 25 €/h netto.

Wie hoch ist der Tariflohn in der Gebäudereinigung 2026?

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn liegt ab 1. Januar 2026 in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) bei 15,00 €/h und in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) bei 18,40 €/h. Er gilt bundeseinheitlich für alle Betriebe, auch für nicht tarifgebundene – Quelle ist der BIV.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in der Gebäudereinigung?

Die reinen Arbeitgeber-Sozialabgaben liegen bei rund 21 % des Bruttolohns. Rechnet man bezahlte Ausfallzeiten wie Urlaub, Feiertage und Krankheit hinzu, betragen die gesamten Personalzusatzkosten laut Statistischem Bundesamt rund 29 € je 100 € Bruttoverdienst – also etwa 29 %.

Warum darf ich nicht mit dem vollen Monatslohn rechnen?

Weil eine Vollzeitkraft von rund 1.712 Anwesenheitsstunden im Jahr nur einen Teil tatsächlich beim Kunden verrechnen kann. Fahrt-, Rüst- und Bürozeiten sind bezahlt, aber nicht abrechenbar. Wer mit den vollen Sollstunden statt den verrechenbaren Stunden rechnet, kalkuliert seinen Stundensatz systematisch zu niedrig.

Welchen Stundensatz sollte eine Reinigungsfirma mindestens nehmen?

Als kalkulatorische Untergrenze gelten rund 25 €/h netto für die Unterhaltsreinigung – hergeleitet aus 15,00 € Tariflohn plus Zusatzkosten, Overhead und Mindestgewinn. Am Markt bewegen sich viele Betriebe zwischen 25 und 35 €/h, abhängig von Region, Objekt und Leistung. Deutlich darunter ist meist nicht kostendeckend.

Fazit: Der Stundensatz entscheidet über die Marge

Der Stundenverrechnungssatz ist die wichtigste Zahl deines Betriebs – und die am häufigsten falsch berechnete. Wer beim Bruttolohn startet, 29 % Zusatzkosten und die verrechenbaren Stunden ehrlich einrechnet und Gewinn nicht vergisst, landet bei einer belastbaren Untergrenze von rund 25 €/h. Alles darunter ist kein günstiges Angebot, sondern ein unbezahlter Zuschuss an den Kunden.

Reinigungsmarketing sorgt dafür, dass du diese sauberen Sätze auch am Markt durchsetzen kannst – indem wir dir planbare Direktkunden bringen, die Zuverlässigkeit über den billigsten Preis stellen. Exklusiv pro Region, ohne Ausschreibungen. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir gemeinsam durch, wie das für deinen Betrieb aussieht.

Deine Kalkulation stimmt – jetzt fehlen die richtigen Kunden

Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir dir, wie du in deiner Region an Direktkunden kommst, die deinen fair kalkulierten Stundensatz zahlen – statt dich in den Preiskampf zu zwingen.

Direkt anrufen: +49 1575 2997244

Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr · Ansprechpartner: Dusan Andric, Leitung Beratung & Vertrieb