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Ausschreibung Gebäudereinigung gewinnen

31. Juli 2026Gennadios Tsachidis12 Min. Lesezeit
Zwei Personen unterzeichnen Vertragsunterlagen am Tisch – Ausschreibung in der Gebäudereinigung gewinnen
Bild: Pexels

Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit rund 27,55 Milliarden Euro Jahresumsatz und 34.824 Betrieben das größte Handwerk Deutschlands (BIV Branchenreport). Ein erheblicher Teil davon wird nicht per Handschlag vergeben, sondern ausgeschrieben: von Kommunen, Kliniken, Wohnungsgesellschaften und Konzernen. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du an diese Verfahren herankommst, welche Unterlagen du brauchst und warum der Zuschlag längst nicht immer an den Billigsten geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Öffentliche Verfahren sind streng formalisiert, private Ausschreibungen laufen über Einladungslisten. Beide erfordern unterschiedliche Vorbereitung
  • Nach § 127 GWB gewinnt das wirtschaftlichste Angebot, also das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Qualität darf und soll gewichtet werden
  • Deine Untergrenze steht fest, bevor du das Leistungsverzeichnis öffnest: 15,00 €/h Tariflohn plus rund 29 % Zusatzkosten, plus Gemeinkosten und Gewinn
  • Auffällig niedrige Angebote muss der Auftraggeber nach § 60 VgV aufklären und darf sie ausschließen. Dumping ist also kein sicherer Weg zum Zuschlag
  • Die meisten Angebote scheitern an Formalien, nicht am Preis: fehlende Nachweise, verspätete Abgabe, geänderte Unterlagen

Was ist eine Ausschreibung in der Gebäudereinigung?

Eine Ausschreibung ist die formalisierte Aufforderung eines Auftraggebers, ein Angebot für eine genau beschriebene Reinigungsleistung abzugeben. Der entscheidende Unterschied liegt im Auftraggeber: Öffentliche Stellen sind an das Vergaberecht gebunden, private Unternehmen nicht. Für dich als Bieter bedeutet das zwei völlig verschiedene Spielfelder mit unterschiedlichen Regeln.

Bei öffentlichen Auftraggebern greift oberhalb der EU-Schwellenwerte das Vergaberecht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung; darunter gelten nationale Regeln wie die Unterschwellenvergabeordnung und Landesvorschriften. Wo die Grenze verläuft, regelt § 106 GWB; die Schwellenwerte selbst werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgesetzt. Der Vorteil dieser Verfahren: Sie sind transparent, die Kriterien stehen vorab fest, und du kannst dich ohne Beziehungen bewerben.

Private Ausschreibungen von Hausverwaltungen, Wohnungsgesellschaften oder Industriebetrieben folgen keinem Gesetzbuch. Sie laufen über Einladungslisten, und auf diesen Listen steht nur, wer vorher aufgefallen ist. Deshalb ist der Weg dorthin nicht das Angebot, sondern der Kontakt Monate davor. Der Branchenverband stellt zu Vergabefragen eine eigene Informationsseite für Auftraggeber bereit, die auch Bietern zeigt, worauf Vergabestellen achten.

Lohnt sich die Teilnahme an Ausschreibungen für deinen Betrieb?

Für Betriebe mit stabilem Personalstamm und sauberer Kalkulation: ja, weil Ausschreibungsobjekte mehrjährige Laufzeiten haben und die Auslastung planbar machen. Für Einzelunternehmer und junge Betriebe: meist noch nicht, weil die geforderten Umsatzzahlen, Referenzen und Kapazitätsnachweise schlicht fehlen. Der Aufwand pro Verfahren liegt erfahrungsgemäß bei einem bis drei Arbeitstagen, und der ist verloren, wenn du an der Eignung scheiterst.

Rechne deshalb nüchtern: Wie viele Verfahren musst du bearbeiten, um eines zu gewinnen, und was ist ein Zuschlag über drei Jahre wert? Bei einem Objekt mit 2.500 Euro Monatsumsatz und drei Jahren Laufzeit stehen 90.000 Euro im Raum. Dafür lohnen sich auch mehrere Anläufe. Bei einem Kleinobjekt mit 400 Euro im Monat rechnet sich der Papierkram dagegen selten.

Eine ehrliche Einordnung gehört dazu: Ausschreibungen sind ein Zusatzkanal, kein Ersatz für eigene Akquise. Wer ausschließlich auf Vergabeverfahren setzt, gerät in einen Preiswettbewerb mit Großanbietern, die ganz anders skalieren. Deutlich wertvoller sind Direktkunden, die du selbst gewinnst, wie im Leitfaden Gewerbekunden gewinnen: Hausverwaltungen & Büros beschrieben.

Bürohochhäuser von unten fotografiert – Großobjekte werden meist ausgeschrieben
Bild: Pexels – Verwaltungs- und Großobjekte werden fast immer im Verfahren vergeben

Wo findest du passende Ausschreibungen?

Öffentliche Verfahren werden elektronisch bekannt gemacht: über die Vergabeplattformen des Bundes, der Länder und einzelner Kommunen, EU-weite Verfahren zusätzlich im europäischen Amtsblatt. Die Bekanntmachung enthält Leistungsumfang, Fristen und Eignungskriterien. Wer nur gelegentlich hineinschaut, verpasst die kurzen Fristen; sinnvoll ist ein fester Wochentermin von 30 Minuten.

Registriere dich einmalig auf den Plattformen deines Bundeslands und lege Suchprofile für die Leistungsart „Unterhaltsreinigung" und deinen Umkreis an. Ergänzend lohnt der Blick auf die Beschaffungsseiten großer regionaler Auftraggeber: Stadtwerke, Kliniken, Hochschulen und Wohnungsgesellschaften veröffentlichen dort teils eigene Aufrufe.

Für private Ausschreibungen gibt es keine Plattform. Hier zählt, dass dein Betrieb der Facility-Abteilung oder Hausverwaltung bekannt ist, bevor die Liste zusammengestellt wird. Ein kurzer Kontakt zweimal im Jahr, eine saubere Unternehmensdarstellung und Referenzen mit vergleichbaren Objektgrößen genügen meist, um bei der nächsten Runde eingeladen zu werden.

Welche Unterlagen und Nachweise brauchst du?

Maßgeblich sind immer die Vergabeunterlagen des konkreten Verfahrens. In der Praxis wiederholt sich aber ein fester Kern, den du einmal vollständig anlegen und danach nur aktualisieren solltest. Wer diese Mappe griffbereit hat, kann auch auf ein Verfahren mit zehn Tagen Frist noch reagieren.

  • Gewerbeanmeldung und Handwerksrollenauszug der Handwerkskammer
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
  • Nachweis der Betriebshaftpflicht mit den geforderten Deckungssummen
  • Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre, oft getrennt nach Leistungsart
  • Referenzen vergleichbarer Objekte mit Fläche, Turnus und Ansprechpartner
  • Personalkonzept: Stammbesetzung, Vertretungsregelung, Einweisung und Qualifikation
  • Erklärung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen
  • Qualitätssicherungskonzept mit Kontrollintervallen und Reklamationsablauf

Achte besonders auf die Gültigkeitsdauer: Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind häufig nur wenige Monate alt akzeptiert. Und die Erklärung zur Auftragsausführung ist kein Formblatt am Rand, sondern hat mit § 128 GWB eine eigene gesetzliche Grundlage, die tarifliche und arbeitsrechtliche Pflichten zur Bedingung der Auftragsausführung macht.

Wie kalkulierst du ein Ausschreibungsangebot, ohne dich zu ruinieren?

Von unten nach oben, niemals vom vermuteten Wettbewerbspreis nach unten. Der Boden ist gesetzt: Lohngruppe 1 liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 15,00 Euro pro Stunde (BIV), zuzüglich rund 29 Prozent Personalzusatzkosten (Destatis). Erst danach kommen Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn.

Preisuntergrenze je Reinigungsstunde 2026Deine Untergrenze je Reinigungsstunde (2026)Aufbau vom Tariflohn zum VerrechnungssatzTariflohn LG 115,00 €+ 29 % Zusatzkosten19,35 €+ Gemeinkosten23,50 €+ Wagnis & Gewinn25,50 €Wer unter dieser Linie anbietet, subventioniert den Auftraggeber.
Rechenweg auf Basis Tariflohn LG 1 (BIV) und Personalzusatzkosten (Destatis); Gemeinkosten- und Gewinnzuschlag als branchenübliche Orientierung

Die zweite Stellschraube ist die Flächenleistung, also wie viele Quadratmeter deine Kraft pro Stunde schafft. Sie entscheidet über die Stundenzahl im Objekt und damit über den Monatspreis. Genau hier passieren die teuren Fehler: Wer die Leistung zu optimistisch ansetzt, gewinnt das Verfahren und verliert drei Jahre lang Geld. Den kompletten Rechenweg findest du unter Stundensatz in der Gebäudereinigung kalkulieren und für Objekte unter Büroreinigung Kosten kalkulieren.

Und ein beruhigender Punkt zum Schluss dieses Abschnitts: Ein Angebot, das ungewöhnlich niedrig erscheint, muss der Auftraggeber nach § 60 VgV aufklären und darf es ablehnen, wenn der Preis nicht zufriedenstellend erklärt wird. Dumping ist also nicht nur riskant für dich, es ist auch kein sicherer Weg zum Zuschlag.

Wie gewinnst du über Qualität statt über den niedrigsten Preis?

Weil das Gesetz es so vorsieht. Nach § 127 GWB erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag, bestimmt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Welche Kriterien zählen und wie sie gewichtet werden, konkretisiert § 58 VgV. Qualität, Organisation und Qualifikation des eingesetzten Personals dürfen ausdrücklich einfließen.

Praktisch heißt das: Punkte holst du in den Konzeptteilen, die viele Bieter lieblos ausfüllen. Ein konkretes Personalkonzept mit namentlicher Objektleitung, festen Stammkräften und geregelter Urlaubsvertretung schlägt drei Seiten Allgemeinplätze. Ein Qualitätssicherungskonzept mit definierten Kontrollintervallen, dokumentierten Begehungen und einer Reaktionszeit bei Reklamationen zeigt, dass du den Betrieb im Griff hast.

Ebenfalls unterschätzt: Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen. Dosiersysteme, Dokumentation der eingesetzten Mittel, Schulungsnachweise und faire Beschäftigungsformen ohne Subunternehmerketten werden in vielen Vergaben inzwischen bepunktet. Warum solltest du diese Punkte verschenken, wenn du ohnehin so arbeitest? Wichtig ist nur, dass es in den Unterlagen steht, denn gewertet wird ausschließlich, was dokumentiert ist.

Besprechung im Konferenzraum – Bietergespräch und Konzeptvorstellung im Vergabeverfahren
Bild: Pexels – im Bietergespräch zählt das Konzept, nicht nur die Zahl

Welche Fehler führen zum sofortigen Ausschluss?

Die meisten Angebote scheitern an Formalien, bevor der Inhalt überhaupt gelesen wird. Das ist bitter, aber gut kontrollierbar, denn alle diese Fehler sind vermeidbar. Der häufigste ist die verspätete Abgabe: Bei elektronischen Verfahren zählt der Eingang auf der Plattform, nicht der Zeitpunkt, zu dem du auf Senden geklickt hast.

Unvollständige Unterlagen. Ein fehlendes Formblatt oder eine fehlende Unterschrift reicht für den Ausschluss. Arbeite die Checkliste der Vergabeunterlagen Punkt für Punkt ab und lass sie von einer zweiten Person gegenlesen.

Änderungen an den Vergabeunterlagen. Eigene Formulierungen in die Preisblätter zu schreiben oder Positionen umzubenennen, führt regelmäßig zum Ausschluss. Wenn etwas unklar ist, stelle eine Bieterfrage innerhalb der Frist. Die Antwort geht an alle Bieter und ist verbindlich.

Unvollständige Preisblätter. Leere Felder oder ein pauschaler Gesamtpreis statt der geforderten Einzelpositionen machen das Angebot unwertbar. Selbst eine Position mit 0,00 Euro ist besser als ein leeres Feld, sofern die Unterlagen das zulassen.

Zu späte Vorbereitung. Wer erst nach der Bekanntmachung anfängt, Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzufordern, kommt bei kurzen Fristen nicht durch. Behörden brauchen für diese Papiere gerne zwei bis drei Wochen.

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Dienstag, 9:20 Uhr. Das Angebot steht, aber die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft liegt in einem Mail-Anhang von letztem Herbst, das Referenzblatt hat noch die alten Objektzahlen, und niemand weiß, wer die Bieterfrage gestellt hat. Am Ende wird nichts abgegeben. Zwei Tage Arbeit, null Angebot.

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Wie ein sauberes Angebot inhaltlich aufgebaut wird, zeigt unser Leitfaden Angebote schreiben in der Gebäudereinigung. Und was nach dem Zuschlag vertraglich geregelt sein sollte, steht im Reinigungsvertrag mit Muster und Pflichtinhalten. Den planbaren Kundenzulauf neben den Verfahren bauen wir in unseren Leistungen auf.

Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich Ausschreibungen für Gebäudereinigung?

Öffentliche Aufträge werden über die elektronischen Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen bekannt gemacht, EU-weite Verfahren zusätzlich im europäischen Amtsblatt. Private Ausschreibungen laufen dagegen fast nie öffentlich, sondern über Einladungslisten von Hausverwaltungen und Facility-Abteilungen. Dort hilft nur frühzeitiger Direktkontakt.

Welche Nachweise brauche ich für eine Reinigungsausschreibung?

Üblich sind Gewerbeanmeldung und Handwerksrollenauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, Nachweis der Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme, Umsatzzahlen der letzten drei Jahre sowie Referenzen vergleichbarer Objekte. Welche genau gelten, steht immer in den Vergabeunterlagen.

Bekommt bei einer Ausschreibung immer der günstigste Anbieter den Zuschlag?

Nein. Nach § 127 GWB erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag, und das bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Öffentliche Auftraggeber dürfen Qualität, Personalkonzept, Umweltaspekte und Reaktionszeiten gewichten. Auffällig niedrige Angebote müssen sie nach § 60 VgV sogar aufklären und dürfen sie ausschließen.

Worauf sollte ich bei der Kalkulation eines Ausschreibungsangebots achten?

Rechne vom Tariflohn nach oben, nicht vom Wettbewerbspreis nach unten. Lohngruppe 1 liegt 2026 bei 15,00 Euro, plus rund 29 Prozent Personalzusatzkosten sind das etwa 19,35 Euro reine Personalkosten je Stunde. Mit Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn ergibt sich ein Verrechnungssatz von rund 25 Euro netto als realistische Untergrenze.

Warum werden Angebote in Vergabeverfahren ausgeschlossen?

Die häufigsten Gründe sind formal, nicht inhaltlich: verspätete Abgabe, fehlende Unterschrift oder Anlage, nachträglich geänderte Vergabeunterlagen, unvollständige Preisblätter oder fehlende Eignungsnachweise. Ein sonst starkes Angebot fliegt dadurch aus der Wertung, ohne dass der Inhalt jemals gelesen wird.

Fazit: Vorbereitung schlägt Preisnachlass

Ausschreibungen gewinnt nicht, wer am tiefsten geht, sondern wer vollständig einreicht, sauber kalkuliert und in den Konzeptteilen konkret wird. Die Untergrenze aus Tariflohn und Zusatzkosten ist dabei kein Hindernis, sondern dein Schutz: Sie verhindert, dass du dir einen Dreijahresvertrag einhandelst, an dem du jeden Monat verlierst. Und die Nachweismappe, einmal angelegt, macht aus einem Kraftakt eine Routine.

Trotzdem gilt: Verfahren sind ein Zusatzkanal. Wirklich unabhängig wirst du erst mit eigenen Direktkunden, die dich anfragen statt umgekehrt. Genau diesen Zulauf baut Reinigungsmarketing für Gebäudereiniger auf, exklusiv pro Region und ohne Preiskampf. Wer beides parallel will, sollte das kostenlose Erstgespräch nutzen.

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Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr · Ansprechpartner: Dusan Andric, Leitung Beratung & Vertrieb