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Lohngleitklausel: Tariferhöhungen an Auftraggeber weitergeben

6. September 2026Gennadios Tsachidis11 Min. Lesezeit
Reinigungsvertrag mit Lohngleitklausel wird von zwei Geschäftspartnern unterzeichnet
Bild: Pexels

Zum 1. Januar 2026 ist der Tariflohn im Gebäudereinigerhandwerk in allen Lohngruppen um 75 Cent pro Stunde gestiegen, Lohngruppe 1 liegt seitdem bei 15,00 Euro (BIV). Dein Objektpreis ist im selben Moment nicht gestiegen. Genau diese Lücke schließt eine Lohngleitklausel: Sie gibt Tarifschritte automatisch an den Auftraggeber weiter, ohne dass du jedes Jahr neu verhandeln musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Lohngleitklausel koppelt den Objektpreis an den Tariflohn und macht die jährliche Preisverhandlung überflüssig
  • Rechtlich ist sie als Kostenelementeklausel nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 PrKG möglich, wenn sie nur echte Kostenänderungen abbildet
  • Die 75 Cent Tariferhöhung 2026 bedeuten mit Personalzusatzkosten rund 97 Cent Vollkosten je Stunde, bei 160 Stunden im Monat etwa 155 Euro
  • Die Klausel muss transparent sein: Bezugsgröße, Zeitpunkt und Rechenweg gehören hinein, sonst droht Unwirksamkeit nach § 307 BGB
  • Bei Altverträgen ohne Klausel hilft nur das Gespräch mit belegten Zahlen oder die Änderungskündigung

Was ist eine Lohngleitklausel?

Eine Lohngleitklausel ist eine Preisanpassungsklausel, die den vereinbarten Objektpreis an die Entwicklung des Tariflohns koppelt. Steigt der für dein Objekt maßgebliche Stundenlohn, steigt der Preis in demselben Verhältnis, in dem der Lohn am Preis beteiligt ist. Der Auftraggeber weiß also von Anfang an, dass die Vergütung nicht für alle Zeit eingefroren ist, und du musst keine Verhandlung eröffnen, sobald der Tarif angepasst wird.

Wichtig ist die Abgrenzung zur reinen Indexklausel. Eine Indexklausel bindet den Preis an eine allgemeine Größe, etwa den Verbraucherpreisindex. Eine Lohngleitklausel bezieht sich dagegen auf einen konkreten Kostenblock deiner eigenen Leistung. Dieser Unterschied ist nicht kosmetisch, sondern entscheidet über die Zulässigkeit.

Warum ist sie 2026 entscheidend?

Weil die Kostenseite sich schneller bewegt als die Preisseite. Der Tariflohn in Lohngruppe 1 stieg zum 1. Januar 2026 um 75 Cent auf 15,00 Euro, Lohngruppe 6 auf 18,40 Euro. Für Lohngruppe 1 sind das rund 5,26 Prozent in einem einzigen Schritt. Ein Objektpreis, der seit zwei Jahren unverändert im Vertrag steht, hat diese Entwicklung nicht mitgemacht, und die Differenz zahlst du aus der Marge.

Dazu kommt die Marktlage. Der Bundesinnungsverband bezeichnet das Gebäudereinigerhandwerk als personalintensivstes Handwerk Deutschlands; in der Frühjahrs-Konjunkturumfrage 2026 meldeten 49 % der Betriebe einen spürbaren Rückgang an Kundenaufträgen und 65 % reduzierte Leistungen ihrer Bestandskunden (BIV, 2026). Wer in dieser Lage zusätzlich die Lohnsteigerung selbst trägt, verliert doppelt.

Rechne es einmal für ein einzelnes Objekt durch. Auf die 75 Cent kommen Personalzusatzkosten von rund 29 Prozent (Destatis), also etwa 97 Cent Vollkosten je Stunde. Was das im Monat bedeutet, hängt allein am Stundenvolumen des Objekts.

Mehrkosten der Tariferhöhung 2026 je Objekt und MonatMehrkosten je Monat durch 75 Cent Tariferhöhunginklusive rund 29 % Personalzusatzkosten, also etwa 0,97 € je Stunde40 Std. / Monat39 €80 Std. / Monat77 €160 Std. / Monat155 €320 Std. / Monat310 €Bei 160 Stunden im Monat summiert sich das auf rund 1.858 € im Jahr
Eigene Berechnung auf Basis der Tariferhöhung 2026 (BIV) und der Personalzusatzkosten nach Destatis

Ist die Klausel rechtlich zulässig?

Grundsätzlich ja, wenn sie richtig gebaut ist. Das Preisklauselgesetz untersagt in § 1 Abs. 1 PrKG zwar, den Betrag einer Geldschuld unmittelbar und selbsttätig an den Preis nicht vergleichbarer Güter zu koppeln. Absatz 2 Nummer 3 derselben Vorschrift nimmt davon aber Klauseln aus, die an Kosten anknüpfen, welche die Erstellung der Leistung unmittelbar beeinflussen. Genau das ist der Tariflohn in einem Reinigungsvertrag.

Die zweite Hürde ist das AGB-Recht. Verwendest du einen Standardvertrag für mehrere Auftraggeber, gilt § 307 BGB mit seinem Transparenzgebot: Der Vertragspartner muss die Anpassung nachrechnen können. Gegenüber Verbrauchern kommt zusätzlich das Verbot kurzfristiger Preiserhöhungen aus § 309 Nr. 1 BGB ins Spiel, das im unternehmerischen Verkehr nach § 310 Abs. 1 BGB nicht direkt gilt. Für Verträge mit Hausverwaltungen und Gewerbekunden ist der Spielraum also größer als bei Privatkunden.

Ein Punkt, den viele übersehen: Die Allgemeinverbindlichkeit betrifft nur Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6, festgelegt über die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk (BMAS). Deine Klausel sollte deshalb auf eine dieser beiden Gruppen Bezug nehmen, weil sie für jeden Betrieb der Branche nachprüfbar gilt. Details zu allen Gruppen findest du im Überblick zum Tariflohn Gebäudereinigung 2026.

Nachkalkulation eines Reinigungsobjekts mit Taschenrechner und Rechnung nach der Tariferhöhung
Bild: Pexels — ohne Nachkalkulation bleibt die Lohnsteigerung unsichtbar, bis die Marge fehlt

Wie formulierst du sie sauber?

Eine belastbare Klausel beantwortet vier Fragen, ohne dass jemand nachfragen muss: Woran wird angeknüpft, in welchem Umfang, ab wann und wie wird es mitgeteilt. Fehlt eine dieser Angaben, wird aus der Klausel im Streitfall schnell eine Verhandlung, und die verlierst du meistens, weil der Auftraggeber am längeren Hebel sitzt.

  1. Bezugsgröße — der Stundenlohn einer konkreten Lohngruppe des Lohntarifvertrags, nicht „die Lohnkosten allgemein"
  2. Umfang — der Lohnanteil am Preis, damit sich der Preis nicht um mehr erhöht als die Kosten tatsächlich steigen
  3. Stichtag — in der Regel derselbe Tag, an dem der Tarifschritt wirksam wird
  4. Mitteilung — Textform mit Nennung von altem Preis, neuem Preis und Rechenweg
BEISPIELFORMULIERUNG

„Ändert sich der im Lohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk festgelegte Stundenlohn der Lohngruppe 1, ändert sich die vereinbarte Vergütung zum selben Zeitpunkt in dem Verhältnis, in dem der Lohnanteil am vereinbarten Preis beteiligt ist. Der Auftragnehmer teilt die Anpassung unter Angabe des bisherigen Preises, des neuen Preises und der Berechnung in Textform mit."

Diese Formulierung ist ein Beispiel zur Veranschaulichung und keine Rechtsberatung. Lass deine Vertragsklausel vor der Verwendung anwaltlich prüfen und auf deine Verträge anpassen.

Der Lohnanteil ist dabei die Zahl, die du kennen musst. Sie ergibt sich aus deiner Kalkulation und nicht aus dem Bauchgefühl. Wie du sie sauber herleitest, zeigt der Leitfaden zum Stundensatz in der Gebäudereinigung. Wo die Klausel im Vertragsaufbau steht, findest du im Beitrag zum Rahmenvertrag Gebäudereinigung.

Welche Fehler machen sie unwirksam?

Die meisten problematischen Klauseln scheitern nicht am Preisklauselgesetz, sondern an der Transparenz. Wer eine Formulierung aus einem fremden Vertrag übernimmt, ohne die Bezugsgröße anzupassen, hat am Ende eine Regelung, die niemand nachrechnen kann. Fünf Fehler tauchen dabei besonders oft auf.

  • Keine konkrete Bezugsgröße — „bei steigenden Kosten" ist zu unbestimmt
  • Erhöhung über die Kostensteigerung hinaus — die Klausel darf keine zusätzliche Gewinnmarge erzeugen
  • Nur Erhöhungen vorgesehen — eine Klausel, die Senkungen ausschließt, benachteiligt die Gegenseite einseitig
  • Kein Zeitpunkt genannt — ohne Stichtag entsteht Streit über den Beginn
  • Keine Mitteilungspflicht — eine Anpassung, die still auf der Rechnung auftaucht, kostet dich Vertrauen und oft den Kunden

Der dritte Punkt überrascht viele Betriebe. Eine Klausel wirkt seriöser und ist besser durchsetzbar, wenn sie in beide Richtungen läuft. Praktisch passiert eine Absenkung im Gebäudereinigerhandwerk ohnehin nicht, weil der Tariflohn seit Jahren nur nach oben geht. Rechtlich ist die Symmetrie aber ein starkes Argument.

Wie kündigst du die Anpassung an?

Mit Vorlauf und mit Zahlen. Ein Schreiben, das vier bis sechs Wochen vor dem Stichtag kommt, den bisherigen Preis, den neuen Preis und die Rechengrundlage nennt und auf die Klausel im Vertrag verweist, wird in den Betrieben, die wir begleiten, deutlich häufiger anstandslos akzeptiert als eine kurzfristige Ankündigung ohne Herleitung. Der Grund ist simpel: Der Objektverantwortliche muss die Erhöhung intern selbst begründen.

Was du dabei vermeiden solltest, ist die Vermischung. Wenn du gleichzeitig den Leistungsumfang ändern willst, mach daraus zwei Vorgänge. Die Tarifanpassung folgt aus dem Vertrag, alles andere ist Verhandlung. Wer beides in einem Schreiben bündelt, verliert die einfache Begründung. Wie du eine echte Preiserhöhung darüber hinaus durchsetzt, ohne Kunden zu verlieren, steht im Beitrag zur Preiserhöhung in der Reinigung.

Reinigungsteam im Objekteinsatz, dessen Stundenlohn der Tariferhöhung unterliegt
Bild: Pexels — jede Stunde im Objekt trägt die Tariferhöhung, ob sie im Preis steht oder nicht
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Du weißt nicht, welche Objekte du gerade quersubventionierst.

Der Tarif ist im Januar gestiegen. Im März fällt dir auf, dass zwei Objekte noch zum Preis von 2024 laufen, weil der Vertrag im Ordner liegt und niemand nachgesehen hat. Bis das jemand merkt, sind zwölf Monatsrechnungen zu niedrig rausgegangen.

  • Objekte, Verträge und Preise liegen an einem Ort, statt verteilt auf Ordner, Tabellen und Postfächer.
  • Zeiterfassung zeigt dir die tatsächlichen Stunden je Objekt, also die Zahl, auf der jede Anpassung aufbaut.
  • Rechnungen laufen direkt aus den hinterlegten Objektpreisen, sodass eine Anpassung sofort überall greift.
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Was tun bei Altverträgen?

Ohne Klausel bleibt der vereinbarte Preis erst einmal der vereinbarte Preis. Drei Wege stehen offen. Der einfachste ist die einvernehmliche Änderung: Du legst die Kostenentwicklung offen und bittest um eine Anpassung, meist verbunden mit dem Angebot, dafür gleich eine Klausel für die Zukunft aufzunehmen. Der zweite Weg ist die Änderungskündigung im Rahmen der vertraglichen Fristen, die aber immer das Risiko trägt, dass der Auftraggeber die Gelegenheit für eine Neuausschreibung nutzt.

Der dritte Weg ist die Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Die Vorschrift verlangt eine schwerwiegende Veränderung der Umstände und dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre. Eine planbare, im Tarifvertrag angelegte Lohnerhöhung erfüllt das in aller Regel nicht. Verlass dich also nicht darauf, sondern nimm die Klausel bei der nächsten Verlängerung mit auf. Welche Bausteine sonst in den Vertrag gehören, steht im Beitrag zum Reinigungsvertrag mit Muster.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Lohngleitklausel im Reinigungsvertrag?

Eine Lohngleitklausel ist eine vertragliche Regelung, die den vereinbarten Objektpreis anpasst, sobald sich der maßgebliche Tariflohn im Gebäudereinigerhandwerk ändert. Sie bindet die Preisänderung an einen konkreten Kostenbestandteil, nicht an einen allgemeinen Index. Damit muss über die Erhöhung nicht jedes Jahr neu verhandelt werden.

Ist eine Lohngleitklausel rechtlich zulässig?

Das Preisklauselgesetz verbietet in § 1 Abs. 1 die automatische Kopplung an nicht vergleichbare Güter. § 1 Abs. 2 Nr. 3 PrKG nimmt jedoch Klauseln aus, die an Kosten anknüpfen, die die Leistungserstellung unmittelbar beeinflussen. Der Tariflohn ist genau ein solcher Kostenbestandteil. Die konkrete Formulierung sollte trotzdem anwaltlich geprüft werden.

Wie viel kostet eine Tariferhöhung im Objekt tatsächlich?

Zum 1. Januar 2026 stieg der Tariflohn in Lohngruppe 1 um 75 Cent auf 15,00 Euro. Rechnet man Personalzusatzkosten von rund 29 Prozent hinzu, ergibt das etwa 97 Cent zusätzliche Vollkosten je Stunde. Bei 160 Reinigungsstunden im Monat sind das rund 155 Euro monatlich oder etwa 1.858 Euro im Jahr je Objekt.

Was mache ich bei Altverträgen ohne Preisanpassungsklausel?

Ohne Klausel bleibt nur die einvernehmliche Änderung, eine Änderungskündigung oder im Ausnahmefall die Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB, deren Hürden hoch sind. In der Praxis führt das Gespräch mit belegten Zahlen schneller zum Ziel als der Streit. Bei der nächsten Verlängerung gehört die Klausel dann in den Vertrag.

Wie kündige ich eine Preisanpassung gegenüber dem Auftraggeber an?

Schriftlich, mit Vorlauf und mit Bezug auf die Klausel und den konkreten Tarifschritt. Nenne den alten Preis, den neuen Preis, den Stichtag und die Rechengrundlage. Auftraggeber akzeptieren eine nachvollziehbare Anpassung deutlich eher als eine pauschale Erhöhung ohne Begründung, weil sie sie intern selbst weitergeben müssen.

Fazit: Die Klausel gehört in jeden Vertrag

Der Tariflohn steigt weiter, dein Objektpreis tut das nur, wenn es im Vertrag steht. Eine sauber formulierte Lohngleitklausel nimmt dir die jährliche Verhandlung ab, macht die Anpassung für den Auftraggeber nachvollziehbar und schützt genau die Marge, die in einer personalintensiven Branche am schnellsten verschwindet. Wichtig ist nur, dass sie konkret, symmetrisch und nachrechenbar ist.

Reinigungsmarketing sorgt dafür, dass du solche Gespräche aus einer Position der Stärke führst: mit genug Anfragen im Rücken, damit ein einzelner Auftraggeber nicht über deinen Preis bestimmt. Wenn du wissen willst, wie dein Anfragefluss in deiner Region aussehen könnte, klären wir das im kostenlosen Erstgespräch.

Verhandle nicht aus der Not heraus

Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir dir, wie du in deiner Region genug Anfragen aufbaust, damit du Preise durchsetzen kannst, statt sie zu verteidigen.

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Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr · Ansprechpartner: Dusan Andric, Leitung Beratung & Vertrieb