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Preiserhöhung durchsetzen, ohne Kunden zu verlieren

31. Juli 2026Gennadios Tsachidis11 Min. Lesezeit
Handschlag im Kundengespräch am Besprechungstisch – Preiserhöhung in der Gebäudereinigung partnerschaftlich durchsetzen
Bild: Pexels

Zum 1. Januar 2026 ist der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk in jeder Lohngruppe um 75 Cent gestiegen, in Lohngruppe 1 von 14,25 auf 15,00 Euro pro Stunde (BIV). Deine Objektpreise sind im selben Moment nicht gestiegen. Genau hier verschwindet in vielen Betrieben still die Marge. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du eine Preiserhöhung sauber begründest, ankündigst und verhandelst, ohne deine besten Kunden zu verlieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Tarifsprung 2026 (Lohngruppe 1: 14,25 → 15,00 €/h, plus 5,26 %) ist die beste Begründung, die du je hattest: extern belegbar und für jeden Kunden nachvollziehbar
  • Rechne nicht in Prozent, sondern in Euro pro Reinigungsstunde. Dann diskutierst du über Kosten statt über Gefühle
  • Sechs bis acht Wochen Vorlauf, ein Blatt Papier, ein Anruf. Wer die Erhöhung nur per Rechnung mitteilt, provoziert Widerspruch
  • Bei 5 % Preiserhöhung dürftest du rechnerisch 4,8 % deines Umsatzes verlieren und stündest immer noch gleich da, bei geringerem Aufwand
  • Eine Preisanpassungsklausel im Vertrag macht aus der jährlichen Verhandlung eine vereinbarte Rechenoperation

Wann ist eine Preiserhöhung in der Gebäudereinigung gerechtfertigt?

Gerechtfertigt ist eine Preiserhöhung immer dann, wenn deine Kosten pro geleisteter Reinigungsstunde gestiegen sind. Und das sind sie 2026 nachweislich: Der Branchentariflohn in Lohngruppe 1 kletterte um 75 Cent auf 15,00 Euro, in Lohngruppe 6 auf 18,40 Euro (BIV). Beide Sätze sind allgemeinverbindlich, du kannst dich ihnen also nicht entziehen.

Auf den reinen Lohn kommen die Personalzusatzkosten. In Deutschland liegen sie im Dienstleistungsbereich bei rund 29 Prozent des Bruttolohns (Destatis). Aus 75 Cent Tarifplus werden damit rund 97 Cent echte Mehrkosten pro Stunde. Bei einer Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden sind das etwa 1.960 Euro im Jahr. Bei fünf Kräften knapp 10.000 Euro, die irgendwo herkommen müssen.

Dazu kommen Posten, die niemand ankündigt: Reinigungsmittel, Fahrzeugkosten, Versicherungsprämien, Softwarekosten. Wie stark die allgemeine Preisentwicklung anzieht, veröffentlicht das Statistische Bundesamt monatlich im Verbraucherpreisindex. Wer seit drei Jahren denselben Objektpreis abrechnet, hat de facto dreimal hintereinander eine Preissenkung durchgeführt, nur hat es niemand so genannt.

Wie viel Preiserhöhung kannst du realistisch durchsetzen?

Realistisch ist die Größenordnung, die du herleiten kannst. Für 2026 heißt das in den meisten Unterhaltsobjekten drei bis sechs Prozent, weil der Lohnanteil je nach Objekt zwischen 60 und 80 Prozent des Preises ausmacht. Steigt der Lohn um 5,26 Prozent und macht er 75 Prozent des Preises aus, liegt die rechnerisch nötige Anpassung bei rund vier Prozent. Diese Zahl kannst du auf einem Blatt Papier zeigen.

Der zweite Rechenschritt ist der wichtigere, und fast niemand macht ihn: Wie viel Umsatz dürftest du überhaupt verlieren, bevor die Erhöhung sich nicht mehr lohnt? Die Antwort ist erstaunlich beruhigend. Bei fünf Prozent Aufschlag könntest du 4,8 Prozent deines Umsatzes verlieren und stündest exakt gleich da, bei spürbar weniger Arbeit und weniger Materialeinsatz.

Verkraftbarer Umsatzverlust je PreiserhöhungWie viel Umsatz darfst du verlieren?Umsatzneutrale Verlustgrenze je Preiserhöhung+3 % Preis2,9 % Umsatz+5 % Preis4,8 % Umsatz+8 % Preis7,4 % Umsatz+10 % Preis9,1 %
Rechenbeispiel Reinigungsmarketing: umsatzneutrale Verlustgrenze = Erhöhung ÷ (1 + Erhöhung). Deckungsbeitrag steigt zusätzlich, weil wegfallende Objekte auch Kosten mitnehmen.

In den Betrieben, die wir begleiten, springt bei diesem Bild regelmäßig der Groschen. Die Angst vor der Preiserhöhung ist fast immer größer als das tatsächliche Risiko, weil sie auf einem Gefühl beruht und nicht auf einer Rechnung. Und ein Objekt, das eine Anpassung im Tarifrahmen nicht mitträgt, war ohnehin selten das Objekt, mit dem du wachsen wolltest.

Team wertet Kennzahlen am Tisch aus – Kalkulation vor der Preiserhöhung prüfen
Bild: Pexels – vor dem Gespräch steht die Nachkalkulation je Objekt

Wann und wie kündigst du die Preiserhöhung an?

Der Zeitpunkt entscheidet über die Reaktion. Bewährt haben sich sechs bis acht Wochen Vorlauf vor dem Wirksamwerden, denn Hausverwaltungen und Bürokunden planen in Budgets, nicht in Wochen. Wer im Januar die Januar-Rechnung erhöht, zwingt den Kunden zur Ablehnung, weil das Geld schlicht nicht eingeplant ist. Was steht in deinem Vertrag zur Frist?

Die Reihenfolge zählt genauso: erst anrufen, dann schreiben. Ein zweiminütiges Telefonat vorab nimmt der Sache die Schärfe und macht aus einer Ankündigung eine Information unter Partnern. Erst danach folgt das schriftliche Preisanpassungsschreiben, das der Kunde intern weiterreichen und ablegen kann. Wer nur schreibt, überlässt die Deutung dem Empfänger. Wer nur anruft, hat nichts in der Hand.

Rechtlich gilt: Enthält der Vertrag eine Preisanpassungsklausel, richtet sich alles nach ihr. Fehlt sie, ist die Erhöhung eine Vertragsänderung, der dein Kunde zustimmen muss. Welche Regelungen ein sauberer Vertrag enthalten sollte, zeigt unser Leitfaden zum Reinigungsvertrag mit Muster und Pflichtinhalten.

Wie formulierst du das Preisanpassungsschreiben?

Kurz, sachlich, ohne Entschuldigung. Ein gutes Preisanpassungsschreiben passt auf eine Seite und enthält fünf Elemente: den bisherigen Preis, den neuen Preis, das Datum des Inkrafttretens, eine extern belegbare Begründung und ein Gesprächsangebot. Alles darüber hinaus schwächt die Aussage. Besonders schädlich sind Formulierungen wie „leider müssen wir", weil sie signalisieren, dass du selbst nicht überzeugt bist.

MUSTERFORMULIERUNG

„Sehr geehrte Frau Muster, seit Beginn unserer Zusammenarbeit hat sich der allgemeinverbindliche Branchentariflohn in der Gebäudereinigung zum 1. Januar 2026 um 75 Cent je Stunde auf 15,00 Euro erhöht. Zusammen mit den gesetzlichen Personalzusatzkosten von rund 29 Prozent ergeben sich daraus Mehrkosten von etwa 0,97 Euro je Reinigungsstunde.

Wir passen den monatlichen Objektpreis für Ihr Objekt Musterstraße 12 daher zum 1. Oktober 2026 von 1.240,00 Euro auf 1.290,00 Euro netto an. Der vereinbarte Leistungsumfang und die Reinigungsintervalle bleiben unverändert.

Für Rückfragen erreichen Sie mich direkt unter [Telefonnummer]. Gerne gehe ich das Leistungsverzeichnis mit Ihnen durch, falls Sie den Turnus an anderer Stelle anpassen möchten."

Beachte den letzten Absatz: Er öffnet eine Tür, ohne den Preis zurückzunehmen. Der Kunde behält Handlungsspielraum, du behältst deinen Stundensatz. Wie du diesen Satz überhaupt sauber herleitest, steht Schritt für Schritt im Leitfaden Stundensatz in der Gebäudereinigung kalkulieren.

Vertragsunterlagen und Stift werden über den Tisch gereicht – Preisanpassung schriftlich bestätigen
Bild: Pexels – die Anpassung gehört schriftlich in die Vertragsakte

Wie reagierst du auf die häufigsten Einwände?

Drei Einwände decken den Großteil aller Reaktionen ab, und alle drei lassen sich vorbereiten. Wichtig ist die Haltung dahinter: Du verteidigst keinen Wunsch, du erklärst eine Kostenrechnung. Wer das verinnerlicht hat, gerät im Gespräch nicht in die Defensive.

„Das ist zu viel auf einmal." Antwort: Der Tarif ist zum Jahreswechsel in einem Schritt gestiegen, nicht in Raten. Biete statt Rabatt eine gestaffelte Einführung an, etwa die Hälfte sofort und die zweite Hälfte in sechs Monaten. Der Endpreis bleibt, nur der Weg dorthin wird sanfter.

„Wir haben ein Angebot, das günstiger ist." Antwort: Nachfragen, welche Leistungen enthalten sind und mit welchem Stundenansatz gerechnet wurde. Unter dem Tariflohn plus Zusatzkosten kann niemand seriös kalkulieren. Ein Wettbewerbsangebot deutlich unter deiner Untergrenze ist meist ein Angebot mit weniger Leistung, nicht mit besserem Preis. Die marktüblichen Spannen findest du in unserer Preistabelle pro Quadratmeter.

„Unser Budget ist für dieses Jahr fix." Antwort: Das ist ein echter Einwand, kein Vorwand. Verschiebe den Termin auf den Beginn des nächsten Budgetjahres und lass ihn dir schriftlich bestätigen. Ein sicher terminierter Aufschlag in vier Monaten ist mehr wert als ein Streit heute.

Was tun, wenn ein Kunde trotzdem kündigt?

Erst nachrechnen, dann bedauern. Objekte, die eine Anpassung im Tarifrahmen nicht mittragen, arbeiten in aller Regel bereits an oder unter der Kostendeckung. Rechne den Deckungsbeitrag dieses Objekts aus: Erlös minus Lohnkosten inklusive Zusatzkosten minus Material und Fahrt. Liegt er unter 20 Prozent, verlierst du keinen Kunden, sondern eine Belastung.

Wichtig ist, die frei werdende Kapazität sofort zu füllen, sonst wird aus einer guten Entscheidung eine Umsatzlücke. Der Auftragsfluss muss also stehen, bevor du Preise anhebst, nicht danach. Welche Kanäle dafür verlässlich liefern, zeigt unser Leitfaden Gewerbekunden gewinnen: Hausverwaltungen & Büros. Genau diesen Zulauf bauen wir in unseren Leistungen exklusiv pro Region auf.

Wie machst du Preisanpassungen zur Routine statt zum Kraftakt?

Indem du sie vorab vereinbarst. Eine Preisanpassungsklausel im Reinigungsvertrag koppelt den Preis an eine externe Größe, etwa den allgemeinverbindlichen Branchentariflohn oder den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Steigt die Bezugsgröße, steigt der Preis nach der vereinbarten Formel. Aus einer jährlichen Verhandlung wird eine Rechenoperation, die niemand persönlich nimmt.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten für solche Klauseln strengere Anforderungen als im Geschäftsverkehr. Lass die Formulierung deshalb einmal anwaltlich prüfen und verwende sie danach in allen Neuverträgen. Diese eine Stunde ersetzt in den Folgejahren ein Dutzend unangenehme Telefonate.

Bleibt der zweite Teil: den Überblick behalten. Preisanpassungen scheitern in der Praxis selten am Kunden, sondern daran, dass niemand weiß, welches Objekt seit wann zu welchem Preis läuft. Wer 30 Objekte in Ordnern und im Kopf verwaltet, erhöht am Ende bei den drei Kunden, die zufällig anrufen.

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Drei Objekte laufen seit 2023 zum alten Preis. Du weißt nur nicht, welche.

Freitag, 17:40 Uhr. Du willst endlich die Preise anpassen und öffnest den Ordner: Angebote als PDF im Mail-Postfach, Preise in einer Excel von letztem Jahr, zwei Absprachen nur im Kopf. Nach vierzig Minuten schreibst du zwei Kunden an und lässt den Rest wie er ist. Der Tarif ist trotzdem für alle gestiegen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Preiserhöhung ist in der Gebäudereinigung üblich?

Eine Anpassung, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert, liegt für 2026 meist im Bereich der Tariferhöhung: Lohngruppe 1 stieg um 75 Cent auf 15,00 Euro, also 5,26 Prozent. Wer den Lohnanteil sauber herleitet, landet je nach Objekt bei drei bis sechs Prozent und bleibt damit gut begründbar.

Wie lange vorher muss ich eine Preiserhöhung ankündigen?

Maßgeblich ist der Vertrag. Enthält er eine Preisanpassungsklausel, gilt die dort genannte Frist. Ohne Klausel ist die Anpassung eine Vertragsänderung, der der Kunde zustimmen muss. Praktisch bewährt hat sich eine Ankündigung sechs bis acht Wochen vor Wirksamkeit, damit der Kunde budgetieren kann.

Worauf sollte ich beim Preisanpassungsschreiben achten?

Das Schreiben nennt den alten Preis, den neuen Preis, das Datum des Inkrafttretens und einen nachprüfbaren Grund. Als Begründung eignen sich Tariflohn und Personalzusatzkosten, weil beide extern belegbar sind. Kurz halten, keine Entschuldigungen, und am Ende ein konkretes Gesprächsangebot mit Telefonnummer.

Was mache ich, wenn der Kunde die Preiserhöhung ablehnt?

Zuerst den Einwand ausreden lassen und den Kostenanstieg pro Reinigungsstunde erklären. Führt das nicht weiter, hilft eine Anpassung des Leistungsumfangs: seltenere Intervalle, kleinerer Turnus bei Sonderleistungen. So bleibt der Stundensatz kostendeckend, während der Kunde sein Budget hält.

Wie verhindere ich, dass jede Preiserhöhung zur Verhandlung wird?

Mit einer Preisanpassungsklausel im Reinigungsvertrag, die die Anpassung an eine externe Größe koppelt, etwa den Branchentariflohn oder den Verbraucherpreisindex. Dann ist die Erhöhung eine vereinbarte Rechenoperation statt einer jährlichen Verhandlung und wird von Gewerbekunden deutlich seltener hinterfragt.

Fazit: Wer nicht anpasst, senkt die Preise

Der Tarifsprung 2026 ist keine Zumutung für deine Kunden, sondern eine Tatsache, die für jeden Anbieter am Markt gilt. Wer sie sauber herleitet, sechs Wochen vorher ankündigt und mit einer Zahl statt mit einem Gefühl argumentiert, verliert in aller Regel kein einziges gutes Objekt. Verloren gehen die Objekte, die schon vorher keine Marge hatten, und das ist kein Verlust.

Voraussetzung bleibt aber ein Auftragsfluss, der Lücken schnell wieder schließt. Genau den bauen wir bei Reinigungsmarketing für Gebäudereiniger auf: planbare Direktkunden statt Preiskampf, exklusiv pro Region. Wer vor der nächsten Preisrunde auf der sicheren Seite stehen will, sollte das kostenlose Erstgespräch nutzen.

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Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr · Ansprechpartner: Dusan Andric, Leitung Beratung & Vertrieb