Reinigungsfirma nebenberuflich gründen: der komplette Fahrplan

Nebenberuflich in die Reinigung zu starten ist der risikoärmste Weg in die Selbstständigkeit: kein Meisterbrief nötig, Startkapital im dreistelligen Bereich, und das Gehalt aus dem Hauptjob läuft weiter. Das Gebäudereiniger-Handwerk zählt rund 34.800 Betriebe, überwiegend Klein- und Kleinstbetriebe (BIV Branchendaten). Genau deshalb funktioniert der Einstieg neben dem Job so gut. Dieser Fahrplan zeigt dir, was du anmelden musst, was dein Arbeitgeber darf, wie du steuerlich richtig startest und wann der Sprung in die Vollzeit sinnvoll wird.
Das Wichtigste in Kürze
- →Rechtlich gibt es kein eigenes Nebengewerbe: dieselben Pflichten wie im Haupterwerb, nur in kleinerem Umfang
- →Pflicht sind Gewerbeanmeldung, Eintrag bei der Handwerkskammer und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, ein Meisterbrief ist nicht nötig
- →Nebentätigkeit anzeigen: viele Arbeitsverträge verlangen das, verbieten darf der Arbeitgeber sie nur mit berechtigtem Interesse
- →Kleinunternehmerregelung greift bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr, das spart am Anfang viel Verwaltung
- →Der Engpass ist Erreichbarkeit: Anfragen kommen tagsüber, deshalb brauchst du feste Rückrufzeiten und ein System, das nichts liegen lässt
Kann man eine Reinigungsfirma nebenberuflich gründen?
Ja, und die Reinigung ist dafür eine der zugänglichsten Branchen überhaupt. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist seit 2004 ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B1 der Handwerksordnung, es gibt also keine Meisterpflicht und keinen Befähigungsnachweis. Die Details dazu stehen in unserem Leitfaden zur Meisterpflicht in der Gebäudereinigung. Dazu kommt: Der Bedarf liegt oft genau in deinen freien Zeiten, weil Büros, Praxen und Treppenhäuser überwiegend nach Geschäftsschluss gereinigt werden.
Ein wichtiger Punkt vorweg, weil er in Foren dauernd falsch dargestellt wird: Ein „Nebengewerbe" existiert rechtlich nicht als eigene Kategorie. Du meldest ein normales Gewerbe an. Auf dem Formular kreuzt du lediglich an, dass es im Nebenerwerb betrieben wird, und diese Angabe hat vor allem Bedeutung für Sozialversicherung und Beitragseinschätzung. Alle Pflichten, von der Rechnungsstellung über die Preisangaben bis zum Datenschutz, gelten identisch.
Realistisch beim Start sind zwei bis drei kleine Objekte mit insgesamt sechs bis zehn Stunden pro Woche. Das ist genug, um Abläufe, Kalkulation und Kundenumgang zu lernen, ohne dass Hauptjob und Familie kippen. Wer sofort mit einem großen Objekt startet, hat beim ersten Krankheitsfall kein Netz.
Was musst du anmelden, auch im Nebenberuf?
Die Anmeldekette ist überschaubar und in wenigen Tagen erledigt. Drei Schritte sind immer Pflicht, zwei weitere kommen dazu, sobald du Personal beschäftigst. Rechne für den Papierkram insgesamt mit einem halben Tag und Kosten im niedrigen zweistelligen bis mittleren zweistelligen Bereich, abhängig von der Gemeinde.
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt nach § 14 Gewerbeordnung mit dem Kreuz bei Nebenerwerb
- Eintragung bei der Handwerkskammer in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, das läuft nach der Gewerbeanmeldung meist automatisch an
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung
- Berufsgenossenschaft und Betriebsnummer, sobald die erste Aushilfe dazukommt
- Betriebshaftpflicht, formal freiwillig, praktisch die Voraussetzung dafür, dass Gewerbekunden überhaupt unterschreiben
Den vollständigen Weg mit allen Behörden, Formularen und Kostenspannen findest du im Leitfaden Gebäudereinigung anmelden: Gewerbe & Handwerksrolle. Wer den kompletten Gründungsprozess vom Namen bis zu den ersten Kunden durchgehen will, nutzt den Schritt-für-Schritt-Guide zur Gründung.

Was darf dein Arbeitgeber verlangen und was nicht?
Das ist die Frage, die den meisten Gründern den Schlaf raubt, und sie ist einfacher zu klären als gedacht. Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit erlaubt, ein generelles Verbot in Arbeitsverträgen hält meist nicht. Sehr verbreitet und wirksam sind dagegen Anzeige- und Zustimmungsklauseln: Du musst die Tätigkeit melden, der Arbeitgeber kann sie aber nur bei einem berechtigten Interesse untersagen.
Drei Gründe zählen dabei praktisch immer. Erstens direkte Konkurrenz: Arbeitest du selbst bei einem Reinigungs- oder Facility-Dienstleister, ist eine eigene Reinigungsfirma heikel, weil sie in dessen Markt eingreift. Zweitens Arbeitszeit: Haupt- und Nebentätigkeit werden bei der gesetzlichen Höchstarbeitszeit zusammengerechnet, dazu kommen die vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen zwei Einsätzen. Drittens Leistungsbeeinträchtigung, klassisch bei Arbeit im Urlaub, der der Erholung dienen soll, oder bei sichtbarer Übermüdung.
Praktischer Rat aus vielen Gründungsgesprächen: Schau zuerst in deinen Arbeitsvertrag, dann melde die Tätigkeit kurz und schriftlich mit Umfang und Zeiten, und bewahre die Bestätigung auf. Das kostet zehn Minuten und nimmt später jede Diskussion aus dem Raum. Und plane deine Objekte so, dass sie nicht direkt an deine Hauptarbeitszeit anschließen, sonst kollidierst du mit den Ruhezeiten.
Welche Steuern fallen im Nebenerwerb an?
Steuerlich gibt es keine Freigrenze für Nebenerwerb, jeder Gewinn ist einkommensteuerpflichtig und wird zu deinem Lohn addiert. Die eine echte Erleichterung ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz: Sie greift, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (IHK Region Stuttgart). Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, musst aber auch keine Voranmeldungen abgeben.
Zwei Punkte werden dabei oft übersehen. Erstens: Ohne Umsatzsteuer gibt es auch keinen Vorsteuerabzug. Wer im ersten Jahr größere Maschinen kauft, sollte durchrechnen, ob die Regelbesteuerung günstiger wäre. Zweitens: Bei Privatkunden ist der Kleinunternehmerstatus ein Preisvorteil, bei Gewerbekunden ist er neutral, weil die Umsatzsteuer für sie ohnehin abzugsfähig ist. Für die Gewerbesteuer gilt bei Einzelunternehmen ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag, im Nebenerwerb bleibt sie damit fast immer außen vor.
Wichtiger als die Steuerform ist die Kalkulation. Ein Stundensatz, der nur den eigenen Wunschlohn abdeckt, trägt später keinen Angestellten. Rechne von Anfang an mit Material, Fahrt, Ausfallzeiten und Rücklagen. Das Vorgehen dazu steht im Leitfaden Stundensatz in der Gebäudereinigung kalkulieren, die marktüblichen Spannen pro Quadratmeter in der Preistabelle nach Quadratmeter.
Was passiert mit Krankenkasse und Sozialversicherung?
Solange du angestellt bleibst, läuft deine Kranken- und Rentenversicherung über den Hauptjob weiter, und genau das ist der große Vorteil des Nebenerwerbs. Entscheidend ist nur, dass die Selbstständigkeit für die Krankenkasse nebenberuflich bleibt. Die Kassen schauen dabei auf zwei Dinge: den zeitlichen Aufwand, wobei etwa 18 Wochenstunden als Orientierungsmarke gelten, und die Höhe der Einkünfte im Vergleich zum Arbeitsentgelt.
Wird die Selbstständigkeit hauptberuflich, änderst du die Beitragsgrundlage und zahlst nicht mehr allein über den Arbeitgeber. Deshalb der klare Rat: Frag deine Krankenkasse einmal aktiv, bevor du deutlich aufstockst. Ein kurzer Anruf ist billiger als eine rückwirkende Neueinstufung. Die Berufsgenossenschaft ist übrigens auch im Nebenerwerb zuständig, sobald du Beschäftigte hast, und in einigen Fällen gilt eine Pflichtversicherung auch für Unternehmer selbst.
Wenn die erste Aushilfe dazukommt, ist der Minijob der übliche Einstieg. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat und ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt (Minijob-Zentrale). Achtung: In der Gebäudereinigung gilt der allgemeinverbindliche Tariflohn, der 2026 in der Lohngruppe 1 bei 15,00 Euro pro Stunde liegt und damit über dem Mindestlohn. Bei 15,00 Euro sind an der Minijob-Grenze rund 40 Stunden pro Monat möglich. Welche Kanäle beim Suchen funktionieren, steht in Reinigungskräfte finden.
Deine Anfragen kommen genau dann, wenn du nicht ans Handy kannst.
Dienstag, 11:20 Uhr, du bist im Hauptjob. Eine Hausverwaltung ruft wegen zwei Treppenhäusern an, landet auf der Mailbox und probiert es beim Nächsten. Um 18:40 hörst du die Nachricht ab, das Objekt ist weg. Genau daran scheitert der nebenberufliche Start, nicht an der Reinigung.
- ✓Jede Anfrage aus Formular, Google oder Empfehlung landet automatisch in der Pipeline, mit Status und Rückruf-Erinnerung.
- ✓Angebote gehen abends in wenigen Minuten raus, weil Leistungsverzeichnis und Preise hinterlegt sind.
- ✓Objekte, Fotos und Zeiten liegen an einer Stelle, damit die erste Aushilfe ohne dich starten kann.

Wann lohnt der Sprung in die Vollzeit?
Nicht der Umsatz entscheidet, sondern seine Wiederkehr. Ein Monat mit drei Bauendreinigungen sagt wenig aus, weil er im nächsten Monat leer sein kann. Aussagekräftig sind feste Verträge mit wöchentlichem oder mehrwöchigem Turnus, weil sie planbar sind. Drei Signale sprechen aus unserer Erfahrung für den Umstieg.
Erstens deckt der wiederkehrende Monatsumsatz aus festen Verträgen deine Lebenshaltung plus einen Puffer für Ausfall und Rücklagen. Zweitens musst du Anfragen ablehnen, weil deine Abendstunden voll sind, das ist der deutlichste Hinweis auf ungenutztes Potenzial. Drittens läuft mindestens eine Aushilfe eingearbeitet mit, sodass Krankheit oder Urlaub den Betrieb nicht stoppen. Fehlt der dritte Punkt, ist der Sprung riskant, weil du dann selbst der einzige Ausfallpuffer bist.
Was in dieser Phase am häufigsten schiefgeht, sind vier Dinge: zu niedrige Stundensätze, die man Bestandskunden später schwer anhebt, fehlende Rechnungsdisziplin, kein Nachfassen bei Angeboten und keinerlei Sichtbarkeit außerhalb von Mundpropaganda. Am zweiten Punkt hängt mehr Umsatz, als die meisten glauben, denn viele Aufträge entstehen erst nach dem dritten Kontakt. Wie du parallel planbar Anfragen aufbaust, steht in Reinigungsaufträge finden, und was wir dabei für Betriebe übernehmen, siehst du unter Leistungen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Reinigungsfirma nebenberuflich neben meinem Job gründen?
Ja. Die Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk, ein Meisterbrief ist nicht nötig. Du meldest ein Gewerbe an, wirst bei der Handwerkskammer eingetragen und kannst abends oder am Wochenende starten. Rechtlich gibt es kein eigenes Nebengewerbe, es gelten dieselben Pflichten wie im Haupterwerb, nur in kleinerem Umfang.
Muss ich meinen Arbeitgeber über die nebenberufliche Reinigungsfirma informieren?
In der Regel ja. Viele Arbeitsverträge verlangen die Anzeige einer Nebentätigkeit oder eine Zustimmung. Untersagen darf der Arbeitgeber sie nur bei berechtigten Interessen, etwa direkter Konkurrenz, Verstoß gegen Arbeitszeitgrenzen oder Beeinträchtigung deiner Leistung. Prüfe deinen Vertrag und hole die Anzeige schriftlich nach.
Wie viel darf ich nebenberuflich mit einer Reinigungsfirma verdienen?
Steuerlich gibt es keine Obergrenze, alle Gewinne sind einkommensteuerpflichtig. Wichtig sind zwei Schwellen: die Kleinunternehmerregelung greift bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr, und ab etwa 18 Wochenstunden prüft die Krankenkasse, ob die Selbstständigkeit noch nebenberuflich ist.
Welche Anmeldungen sind auch im Nebenberuf Pflicht?
Pflicht sind die Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung, die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bei der Handwerkskammer und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Sobald du Personal beschäftigst, kommen Berufsgenossenschaft, Betriebsnummer und Minijob-Anmeldung dazu. Eine Betriebshaftpflicht ist praktisch unverzichtbar.
Worauf sollte man beim nebenberuflichen Start besonders achten?
Auf Erreichbarkeit und Kalkulation. Anfragen kommen tagsüber, wenn du im Hauptjob bist, deshalb braucht es feste Rückrufzeiten und ein System, das nichts liegen lässt. Und der Stundensatz muss von Anfang an Material, Fahrt und Ausfall abdecken, sonst wird der Umstieg in die Vollzeit später zum Verlustgeschäft.
Fazit: der risikoärmste Weg, wenn die Basis sauber ist
Nebenberuflich zu starten nimmt dir den größten Druck: Du lernst Kalkulation, Kundenumgang und Abläufe, während das Gehalt weiterläuft. Damit daraus ein Betrieb wird und keine Dauerbaustelle, braucht es drei Dinge von Anfang an. Sauber anmelden, also Gewerbe, Handwerksrolle, Finanzamt und Versicherung. Ehrlich kalkulieren, mit Material, Fahrt und Ausfall im Stundensatz. Und erreichbar sein, obwohl du tagsüber arbeitest.
Der dritte Punkt ist der, an dem die meisten nebenberuflichen Betriebe hängen bleiben. Wer verpasste Rückrufe abstellt und parallel sichtbar wird, füllt die freien Abendstunden mit festen Verträgen statt mit Einmaljobs. Reinigungsmarketing baut diesen Anfragefluss für Reinigungsbetriebe auf, exklusiv pro Region und mit Direktkunden statt Ausschreibungen. Wer den Übergang in die Vollzeit planen statt hoffen will, sollte das kostenlose Erstgespräch nutzen.
Vom Nebenerwerb zum festen Auftragsfluss
Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir dir, wie du deine Abendstunden mit festen Verträgen füllst und welche Kanäle in deiner Region am schnellsten Anfragen bringen.
Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr · Ansprechpartner: Dusan Andric, Leitung Beratung & Vertrieb