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Hygieneplan für Reinigungsbetriebe: Aufbau und Pflichten

1. November 2026Gennadios Tsachidis10 Min. Lesezeit
Person in Schutzanzug mit Atemschutz und Schutzbrille neben einer Sprühflasche – Schutzausrüstung bei der Desinfektion
Bild: Pexels

Im Gebäudereiniger-Handwerk gibt es laut Bundesinnungsverband (BIV) 34.824 Betriebe mit 658.325 Beschäftigten (BIV Branchenreport 2025). Reinigungsmittel und fremde Räume gehören zum Alltag. Wie du damit nachvollziehbar umgehst, hältst du am besten in einem Hygienekonzept fest, das nicht in der Schublade liegt, sondern im Alltag funktioniert. Dieser Ratgeber zeigt, woraus ein Hygieneplan für Reinigungsbetriebe besteht, was die Rechtsgrundlagen im Wortlaut sagen und wie du Auftraggebern ein nachvollziehbares Konzept vorlegst.

Das Wichtigste in Kürze

  • →Wir fassen das Hygienekonzept eines Reinigungsbetriebs aus mehreren Dokumenten zusammen, nicht aus einem einzigen Blatt.
  • →§ 36 des Infektionsschutzgesetzes nennt Gebäudereinigungsbetriebe im Wortlaut nicht; deine Pflichten als Arbeitgeber ergeben sich aus dem Arbeitsschutzrecht.
  • →Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung eine schriftliche Betriebsanweisung und eine Unterweisung vor Beschäftigungsbeginn und danach mindestens jährlich.
  • →In Klinik und Praxis legen Reinigungs- und Desinfektionspläne Leistung und Häufigkeit raumbezogen fest.
  • →Aus unserer Sicht wird ein sauber geführtes Hygienekonzept zum Argument im Angebot.

Was ist ein Hygieneplan im Reinigungsbetrieb?

Das Infektionsschutzgesetz verwendet den Begriff Hygieneplan für innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene, die bestimmte Einrichtungen festlegen. Als Reinigungsbetrieb brauchst du darüber hinaus ein eigenes Konzept, das wir hier Hygienekonzept nennen: Welche Mittel setzen wir ein, wer wurde unterwiesen, wie schützen sich die Mitarbeiter?

In diesem Ratgeber trennen wir beides. Dein Betriebskonzept dokumentiert, wie du als Arbeitgeber Gefahren beurteilst und Mitarbeiter schützt. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan des Kunden regelt, was im Objekt wie oft gereinigt wird. Beide Papiere greifen ineinander, sind aber nicht dasselbe.

DokumentGrundlageKern
Gefährdungsbeurteilung§ 5 ArbSchG, § 6 GefStoffVGefahren ermitteln, Maßnahmen ableiten
Betriebsanweisung§ 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV (soweit anwendbar)Schriftlich, verständlich, aktuell
Unterweisung§ 12 ArbSchG, § 14 GefStoffVArbeitsplatzbezogen; bei Gefahrstoffen mündlich, schriftlich festgehalten, mit Unterschrift
Reinigungs- und DesinfektionsplanVertrag, KRINKO-EmpfehlungLeistung und Häufigkeit je Raum und Fläche
Bausteine eines Hygienekonzepts im Reinigungsbetrieb

Muss jeder Reinigungsbetrieb einen Hygieneplan haben?

§ 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zählt auf, welche Einrichtungen und Unternehmen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen müssen. Genannt werden dort etwa Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 (mit Ausnahme von Nummer 2), Obdachlosen- und Asylunterkünfte, sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten (§ 36 IfSG). Gebäudereinigungsbetriebe stehen nicht in dieser Aufzählung.

Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Rettungsdienste und ähnliche Einrichtungen stehen in § 23 Absatz 5 IfSG. Dort haben die Leiter der Einrichtungen sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind. Nach dem Wortlaut richtet sich das an die Leiter der genannten Einrichtungen, nicht an Reinigungsbetriebe. Für Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, können die Landesregierungen eine entsprechende Pflicht per Rechtsverordnung vorsehen.

Ob für dein konkretes Objekt zusätzliche Anforderungen gelten, klärst du mit dem Auftraggeber und im Zweifel mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Wichtig: Landesrecht haben wir hier nicht geprüft. Unabhängig davon gelten für dich als Arbeitgeber die Pflichten des Arbeitsschutzes. Sie bilden das Gerüst deines Konzepts.

Wie erstellst du die Gefährdungsbeurteilung?

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit. Als Gefährdungsfaktoren nennt das Gesetz unter anderem chemische und biologische Einwirkungen sowie unzureichende Qualifikation und Unterweisung.

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen konkretisiert § 6 der Gefahrstoffverordnung das: Der Arbeitgeber muss feststellen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, sich die notwendigen Informationen beim Lieferanten, Veranlasser oder aus anderen zumutbar zugänglichen Quellen beschaffen, etwa über das Sicherheitsdatenblatt. Unsere Empfehlung: Sammle die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Produkte und bewerte sie je Tätigkeit.

  • Welche Reinigungs- und Desinfektionsmittel setzt du ein, und wo?
  • Welche Tätigkeiten bringen Hautkontakt, Spritzer oder Dämpfe mit sich?
  • Gibt es mildere Mittel, die denselben Zweck erfüllen?
  • Welche Schutzausrüstung ist nötig, und wer stellt sie bereit?
  • Wann prüfst du die Beurteilung erneut, etwa bei neuen Produkten oder Objekten?

Was muss in die Betriebsanweisung?

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, in verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird (§ 14 GefStoffV). Sie enthält Informationen über die vorhandenen Gefahrstoffe samt Kennzeichnung und möglichen Gefährdungen sowie über Vorsichtsmaßregeln, darunter Hygienevorschriften und das Tragen persönlicher Schutzausrüstung. Mindestens enthalten sein müssen außerdem Informationen zu Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen. Bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen muss sie aktualisiert werden.

Das Wort „verständlich“ ist für Reinigungsbetriebe wichtig. Wenn ein Teil deines Teams Deutsch nicht als Muttersprache spricht, bringt ein reiner Fließtext wenig. Arbeite mit Piktogrammen, kurzen Sätzen und, wo nötig, Fassungen in den Sprachen deiner Mitarbeiter. Mehr dazu, wie du Kräfte aus dem Ausland einbindest, steht im Ratgeber Reinigungskräfte aus dem Ausland anwerben.

Für Tätigkeiten mit Biostoffen verlangt auch die Biostoffverordnung eine schriftliche, arbeitsbereichs- und biostoffbezogene Betriebsanweisung mit innerbetrieblichen Hygienevorgaben und Hinweisen zur Schutzausrüstung, außer wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen ausgeübt werden (§ 14 BioStoffV). Ob und wie diese Verordnung auf dein Objekt anwendbar ist, hängt von der konkreten Tätigkeit ab; im Zweifel fragst du eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Berufsgenossenschaft.

Hand in blauem Schutzhandschuh wischt eine Oberfläche mit einem Reinigungstuch ab – Schutzausrüstung und Wischverfahren
Bild: Pexels, Schutzhandschuhe gehören zur Schutzausrüstung laut Betriebsanweisung

Wie läuft die Unterweisung ab?

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden die Beschäftigten laut Gefahrstoffverordnung anhand der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Teil der Unterweisung ist außerdem eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung (§ 14 Absatz 2 GefStoffV).

Das Arbeitsschutzgesetz ergänzt: Die Unterweisung erfolgt während der Arbeitszeit und ist auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet. Sie muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen (§ 12 ArbSchG). Für dich heißt das: Plane die Unterweisung jeder neuen Kraft ein, bevor sie allein im Objekt steht, und halte Inhalt und Zeitpunkt schriftlich fest.

Eine typische Schwachstelle ist die Ablage: Unterschriebene Zettel verstreuen sich leicht. Unsere Empfehlung: Lege die Nachweise zentral ab und führe eine Fristenübersicht, damit du sie bei einer Kontrolle oder im Kundengespräch vorzeigen kannst. Mehr zur Qualitätssicherung steht im Ratgeber zur Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung.

Was gehört zum Hautschutz?

Die DGUV Regel 101-605 für die Gebäudereinigung (Ausgabe Februar 2020) hält fest, dass bei Reinigungsarbeiten in der Regel eine Hautbelastung durch Gefahrstoffe oder das Tragen enganliegender Handschuhe entsteht. Deshalb sei auf eine besondere Pflege der Haut zu achten, gegebenenfalls sei ein Hautschutzplan mit Hautreinigung und Hautpflege zu erstellen. Weiter heißt es dort, Waschgelegenheiten sowie geeignete und möglichst milde Hautreinigungsmittel sollen zur Verfügung stehen.

Die Regel nennt auch einen praktischen Hinweis zu alkoholischen Desinfektionsmitteln: Wischverfahren sind Sprühverfahren vorzuziehen. Das Tragen von Atemschutz sei bei der Unterhaltsreinigung, auch bei desinfizierenden Wirkstoffen, nicht erforderlich. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt dennoch der Maßstab für dein Objekt. Arbeiten deine Mitarbeiter in Bereichen mit besonderer Infektionsgefahr wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, sind laut der Regel zusätzlich besondere arbeitsmedizinische Maßnahmen, etwa Impfangebote, zu organisieren.

Was steht im Desinfektionsplan für Kunden?

In medizinischen Einrichtungen legt ein Reinigungs- und Desinfektionsplan fest, welche Flächen wie oft gereinigt oder desinfiziert werden. Die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO, englische Fassung) empfiehlt, Leistung und Häufigkeit raumbezogen im Plan oder bei externen Dienstleistern in der Leistungsbeschreibung festzulegen. Beauftragte Dienstleister tragen demnach die Verantwortung für die qualifizierte Umsetzung und sollen ihr Personal in Abstimmung mit dem Hygieneteam einarbeiten und schulen. Die deutsche Originalfassung erschien im Oktober 2022; wir stützen uns hier auf die englische Fassung.

Für dich bedeutet das: Wenn du für Praxis oder Klinik anbietest, bereite eine Vorlage vor, die Räume, Flächen, Mittel, Häufigkeit und Zuständigkeit abbildet. Schnittstellen zum Personal des Auftraggebers hältst du schriftlich fest. Aus unserer Sicht kann sich abheben, wer das im Angebot von sich aus anbietet. Die Einordnung dieser Aufträge findest du in den Ratgebern zur Praxisreinigung und zur Pflegeheimreinigung.

Bei Desinfektionsmitteln gilt: Die KRINKO verweist darauf, dass zur Bestätigung der Wirksamkeit herstellerunabhängige Listen genutzt werden können, und nennt dafür die Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH). Davon zu unterscheiden ist die Liste des Robert Koch-Instituts mit geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln und -verfahren nach § 18 Infektionsschutzgesetz. Diese Vorschrift bezieht sich laut Gesetzestext auf behördlich angeordnete Maßnahmen. Welches Mittel in deinem Objekt zulässig oder verlangt ist, stimmst du mit dem Auftraggeber ab.

Wie machst du Hygiene zum Verkaufsargument?

Aus unserer Sicht ist Hygiene für Auftraggeber ein Vertrauensthema. Das BIV schreibt im Branchenreport, im Zuge der Corona-Pandemie hätten Hygiene und Sauberkeit eine höhere gesellschaftliche Bedeutung und Wertschätzung erfahren. Wer als Betrieb zeigen kann, dass Mitarbeiter unterwiesen sind und Betriebsanweisungen vorliegen, kann dem Einkäufer Sorgen nehmen, noch bevor sie ausgesprochen werden.

  • Eine kurze Übersicht der Hygieneunterlagen dem Angebot beilegen.
  • Im Erstgespräch erklären, wie Unterweisungen dokumentiert werden.
  • Für sensible Objekte einen Musterplan mit Räumen und Häufigkeiten vorbereiten.
  • Mitarbeiter sichtbar einweisen und die Einweisung am Objekt festhalten.

Wer Angebote systematisch aufbaut, findet Anregungen im Ratgeber Angebot Gebäudereinigung schreiben. Und ob dein Auftritt nach außen vertrauenswürdig wirkt, hängt auch von deiner Website ab; mehr dazu im Ratgeber Website für Reinigungsfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Muss eine Reinigungsfirma einen Hygieneplan haben?

Nach § 36 Absatz 1 und § 23 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz sind Gebäudereinigungsbetriebe nicht als Adressaten von Hygieneplänen genannt; Landesrecht ist hier nicht geprüft. Als Arbeitgeber musst du aber Gefährdungen beurteilen und die Beschäftigten unterweisen; bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen kommen Betriebsanweisungen hinzu. Auftraggeber können zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionspläne vereinbaren.

Wie oft müssen Reinigungskräfte unterwiesen werden?

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung eine mündliche Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Die Biostoffverordnung enthält dieselbe Frist für Biostoffe; das Arbeitsschutzgesetz verlangt Wiederholung erforderlichenfalls regelmäßig.

Was gehört in eine Betriebsanweisung für Reinigungsmittel?

Die Betriebsanweisung nennt laut Gefahrstoffverordnung die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe mit Kennzeichnung und möglichen Gefährdungen sowie Vorsichtsmaßregeln, Hygienevorschriften, den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen. Sie muss verständlich sein und bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.

Wer ist für Reinigung und Desinfektion in Klinik und Praxis verantwortlich?

Nach der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention trägt ein beauftragter Dienstleister die Verantwortung für die qualifizierte Umsetzung der Maßnahmen, nicht für den Hygieneplan insgesamt. Im ambulanten Bereich ist die Einrichtungsleitung für Erstellung und Einhaltung des Hygieneplans zuständig; im stationären Bereich wird die Abstimmung von Hygieneteam und Dienstleister empfohlen.

Brauchen Reinigungskräfte einen Hautschutzplan?

Die DGUV Regel 101-605 für die Gebäudereinigung weist darauf hin, dass bei Reinigungsarbeiten in der Regel eine Hautbelastung durch Gefahrstoffe oder enganliegende Handschuhe entsteht. Sie nennt, gegebenenfalls einen Hautschutzplan mit Hautreinigung und Hautpflege zu erstellen. Ob er nötig ist, zeigt deine Gefährdungsbeurteilung.

Fazit

Ein Hygieneplan für Reinigungsbetriebe ist kein einzelnes Formular, sondern ein Set aus Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, dokumentierten Unterweisungen und, je nach Objekt, einem Reinigungs- und Desinfektionsplan. Die Rechtsgrundlagen verlangen vor allem Schriftlichkeit, Verständlichkeit und Aktualität der Betriebsanweisung sowie eine arbeitsplatzbezogene, bei Gefahrstoffen mündliche und dokumentierte Unterweisung. Aus unserer Sicht kann ein sauber geführtes Konzept Mitarbeiter besser schützen und bei Auftraggebern Vertrauen aufbauen.

Reinigungsmarketing hilft Reinigungsbetrieben, ihre Stärken sichtbar zu machen und passende Direktkunden zu gewinnen. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, wie du dein Hygienekonzept im Marketing und im Angebot nutzt.

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